Ab dem 4.8.2011 gelten für Onlinehändler oder Ebayanbieter neue Regelungen zur Widerrufsbelehrung/Rückgabebelehrung. Dabei geht es insbesondere um Änderungen im Zusammenhang mit dem Wertersatz.

Es existieren amtliche Muster, die auf den Einzelfall anzupassen sind. Anders als bei der letzten Änderung im Jahre 2010 ist eine Übergangsfrist von drei Monaten vorgesehen, so dass die neuen Texte spätestens ab dem 4.11.2011 zu verwenden sind. Andernfalls drohen dann erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Mandanten, die unseren Update-Service in Anspruch nehmen, werden über die neuen Texte automatisch informiert.