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LG Münster zur freien Meinungsäußerung in Foren


Das LG Münster stärkt mit seinem Urteil vom 17.01.2008 die freie Meinungsäußerung in Internetforen. Ausgangspunkt ist die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerungen/Werturteilen. Die streitgegenständlichen Äußerungen von Forenteilnehmerns werden als Meinungsäußerung eingestuft. Das Gericht wägt dann insbesondere die Rechte des von der Meinungsäußerung betroffenen Unternehmens und der Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 I GG ab und gelangt zu dem Ergebnis, dass die veröffentlichten Äußerungen allesamt zulässige Meinungsäußerungen darstellen.

Zum Text des Urteils (Az. 8 O 407/07) und den dabei streitgegenständlichen Äußerungen geht es hier.


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