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Bankhaus Reithinger - Eilmitteilung

04.08.2006


Nach aktuellen Presseberichten könnte das Bankhaus Reithinger vor der Schließung durch die Bankenaufsicht stehen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entzog dem Institut mit Sitz in Baden-Württemberg die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und untersagte die Geldauszahlung an die Kunden der Bank.

Für Euranova-Geschädigte, die von der Reithinger-Bank auf Rückzahlung eines Kredits in Anspruch genommen werden, ist dies ein weiterer Grund, keine Zahlungen an Reithinger zu leisten. Prinzipiell müssen zwar trotz des Eingriffs der BaFin Kredite weiter bedient werden. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Privatbank es derzeit auf wenig aussichtsreiche Prozesse mit ihren Kunden ankommen lässt.

Umgekehrt gilt jedoch für Anleger und Inhaber von Sparanlagen, dass diese sich bei Dritten schadlos halten können. Insoweit kommt eine Haftung wegen der unzureichenden Einlagensicherung in Betracht, falls die Bank Reithinger geschlossen werden sollte. Daher gilt es, rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Speziell im Fall Euranova kommt ebenfalls eine Haftung der Vermittler der Beteiligung an der Genossenschaft in Betracht. Dies ist vor allem für diejenigen Anleger interessant, die von den Finanzämtern wegen der an Euranova abgetretenen Eigenheimzulage in Anspruch genommen werden oder die Anlage nicht kreditfinanziert, sondern selbst bezahlt haben.

Wir beraten Euranova-Geschädigte und Reithinger-Kunden.

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