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Schrottimmobilien 

Für Käufer von sogenannten Schrottimmobilien besteht nunmehr nach einer verbraucherfreundlichen Entscheidung des BGH (Az.: II ZR 327/04) Hoffnung. Das Urteil setzt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs um und ändert die bisherige BGH-Rechtsprechung, die bislang eher bankenfreundlich ausfiel. 

Dieser Rechtsprechung ist auch das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen in seinem Urteil vom 02.03.2006 (Az.: 2 U 20/02) gefolgt. 

Anleger, die sich von einem Vermittler zu Hause eine überteuerte Immobilie auf Kredit haben andrehen lassen, dürfen auch noch nach Jahren den Kreditvertrag widerrufen, wenn sie nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind. Dies gelte, so die Richter, selbst dann, wenn der Kreditvertrag erst nach dem notariellen Kaufvertrag über die Immobilie abgeschlossen wurde.  

Die Bank habe dann keinen Anspruch auf Rückführung des Kredits, sondern müsse die Immobilie zurücknehmen.

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