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Hilfe für Euranova-Anleger


Eigenheimzulage ohne Eigenheim - so wurden Anleger angelockt, sich an der Euranova Wohnungsbaugenossenschaft e. G. in Bielefeld zu beteiligen. Aufgrund einer Änderung des § 17 des Eigenheimzulagegesetzes zum 01.01.2004 fordern in vielen Fällen die Finanzämter die Eigenheimzulage zurück. Was vielen Betroffene möglicherweise auch gar nicht bewusst war: gleichzeitig mit der Beitrittserklärung zur Genossenschaft wurde die Euranova ermächtigt, einen Kreditvertrag zwecks Finanzierung der Beteiligungssumme abzuschließen. Dies geschah dann auch mit der Privatbank Reithinger.

Derzeit werden die Genossenschaftsmitglieder der Euranova e. G. von der Privatbank Reithinger dazu aufgefordert, den Schuldsaldo des Darlehnskontos zurückzuführen. Soweit dies in einer Summe geschehe, verzichte man auf Zinsen. Falls man dazu nicht in der Lage sei, könne eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden. Diese wird aber gleichzeitig mit einem sog. Schuldanerkenntis verbunden.

Betroffenen ist dringend zu raten, diese Erklärung nicht abzugeben. Andernfalls werden eine Rückabwicklung der Genossenschafts-beteiligung und Angriffe gegen die Darlehnsverpflichtung erschwert oder sogar unmöglich. Im Gegenteil sollten die Betroffenen anwaltlich prüfen lassen, wie sie sich von ihrem Genossen-schaftsanteil trennen und sich auch von der Rückzahlungspflicht aus dem Darlehnsvertrag befreien können. Die Chancen dafür stehen nämlich nach der neuen Rechtsprechung des BGH zur kreditfinanzierten Beteiligung an Immobilienfonds sehr gut. Da jedoch insoweit Fristen einzuhalten sind, sollte man damit der Ergreifung geeigneter Maßnahmen nicht zu lange warten.

Unabhängig davon sollten die Betroffenen auch prüfen lassen, ob eine Haftung von Anlageberatern in Betracht kommt. Diese haben in den uns bekannten Fällen nicht darauf hingewiesen, mit welchen Risiken die Anlage verbunden ist.

Wir vertreten Euranova-Betroffene und beraten Sie gerne.

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