Gro�razzia gegen Raubkopierer
Bei einer gro� angelegten Razzia gegen Internet-Raubkopierer wurden bundesweit mehr als 200 Wohnungen durchsucht. Federf�hrend ist die Staatsanwaltschaft in Ellwangen, beteiligt sind auch die Staatsanwaltschaften in D�sseldorf und Frankfurt a. M. Die Ermittlungen richten sich gegen Angeh�rige der Raubkopiererszene, die in gro�em Stil Musik, Spielfilme und Software illegal im Netz verbreitet haben. Betroffen sein k�nnen aber auch Internetnutzer, die lediglich entsprechende Dateien
herunter geladen haben.
Welche Sanktionen drohen?
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung in der Bev�lkerung ist nicht nur das Verbreiten von illegalen Dateien, sondern auch der Download strafbar. Nach � 106 UrhG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer in anderen als den gesetzlich vorgesehenen F�llen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielf�ltigt, verbreitet oder �ffentlich wiedergibt. Wer gewerbsm��ig arbeitet, muss mit Freiheitsstrafe bis f�nf Jahren rechnen.Durch den Download wird eine digitale Kopie auf der Festplatte erstellt und damit das Original vervielf�ltigt. Die Betroffenen m�ssen mit Durchsuchungen und Beschlagnahmen ihrer PCs und CDs und DVDs rechnen. Es kann sp�ter auch zur Einziehung der illegalen Kopien und auch der PCs kommen. Oftmals sind die Betroffenen aber gar nicht das eigentliche Ziel der Ermittlungen. Diese richten sich vor allem gegen die Drahtzieher, also die Anbieter der Dateien im Internet. Diese machen sich n�mlich wegen gewerbsm��iger Urheberrechtsverletzung gem�� �� 106, 108 a UrhG strafbar. Das Strafma� ist mit bis zu f�nf Jahren Freiheitsstrafe deutlich h�her.
Daneben ist aber auch noch mit zivilrechtlichen Sanktionen der betroffenen Urheber zu rechnen. Diese versenden kostenpflichtige Abmahnungen und haben Anspr�che auf Unterlassung und Schadensersatz sowie auf Ersatz der Anwaltskosten, die schnell mehrere hundert Euro bestragen k�nnen.
Wie sollte man sich bei Durchsuchungen verhalten?
Betroffenen von Ermittlungen ist zu raten, zun�chst keine Aussage bei der Polizei, aber auch schon nicht bei der Durchsuchung zu machen und sich anwaltlich beraten zu lassen. Nur �ber einen Anwalt erh�lt man Einblick in die Ermittlungsakte.Falls der Betroffene nicht vorbestraft ist, droht i. d. R. �nur" eine Geldstrafe. Deren H�he richtet sich auch nach dem Einkommen des Betroffenen. Es ist aber bei Zustimmung der Staatsanwaltschaft auch m�glich, gegen eine Auflage (Geldzahlung an die Staatskasse oder gemeinn�tzige Einrichtung) die Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Dann erfolgt keine Eintragung im Bundeszentralregister, was f�r die Betroffenen verst�ndlicherweise angestrebt werden sollte.