Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 – Aktenzeichen 1 BvR 1625/06 – ist geklärt, dass die Veröffentlichung von Gegnerlisten im Internet zulässig ist. Das Gericht hat anerkannt, dass es ein Informationsinteresse von Mandanten gibt, über welche Erfahrung eine Kanzlei bzw. ein Rechtsanwalt verfügt.
Es folgt eine – nicht abschließende – Liste von Gegnern. Es ging dabei insbesondere um wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder geschmacksmusterrechtliche Angelegenheiten. Mit Blick auf diese Gegner erfolgte eine Beratung und/oder außergerichtliche und/oder auch gerichtliche Vertretung der Mandantschaft. Mit dieser Liste ist keine Wertung dahingehend verbunden, dass eventuell ausgesprochene Abmahnungen der Gegner unberechtigt waren.
Die Gegnerliste wird in meinem Blog regelmäßig aktualisiert. Bisherige Beitrage finden sich hier:
http://www.ra-dr-graf.de/blog/2009/06/23/neue-gegnerliste-stand-23062009/
http://www.ra-dr-graf.de/blog/2010/08/30/aktuelle-gegnerliste-per-30-08-2010/
Gegnerliste
Demnächst Online...