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Am 12. Mail hat der BGH eine Grundsatzentscheidung (Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens) zur Haftung von privaten Betreibern eines W-LAN Netzwerkes für Urheberrechtsverletzungen getroffen.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 21.04.2010 (Az. T-361/08) entschieden, dass ein Element einer Marke, das grundsätzlich einem anderen Markenzeichen ähnlich ist, ohne Weiteres noch keine Verwechslungsgefahr begründet. So reicht eine begriffliche Ähnlichkeit nicht aus, wenn die ältere Marke aus einem wenig verfremdeten Phantasiebild besteht und sie keine besondere Verkehrsgeltung inne hat.
Grundsatzentscheidungen des BGH zur markenrechtlichen Zulässigkeit von Google AdWords
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