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BGH: Auch Vorführwagen mit maximal 1000 km Laufleistung ist Neuwagen – Händler muss im Verkaufsinserat Angaben zu Kraftstoffverbrauch und Co2-Ausstoß machen

Rechtsnorm: §§ 3, 4 UWG

Mit Urteil vom 21.12.2011 (Az. I ZR 190/10) hat der BGH entschieden, dass die Verpflichtung, in der Werbung für Neuwagen Angaben zum Kraftstoffverbrauch des angebotenen Fahrzeugs zu machen, auch für Vorführwagen gelten kann.

Zum Sachverhalt:

Am 20.04.2009 bot eine Autohändlerin (Beklagte) auf einer Internet-Verkaufsplattform einen Peugeot 207 zum Verkauf an. Die Verkaufsanzeige enthielt dabei u.a. folgende Angabe:  „Vorführfahrzeug, Erstzulassung 3/2009, 500 km“. Hinsichtlich Kraftstoffverbrauch und Kohlendioxidausstoß enthielt die Anzeige keine Angaben.
Die Klägerin, ein Wettbewerbsverein aus Berlin, erkannte hierin einen Wettbewerbsverstoß und nahm die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch. Sie ist der Ansicht, Autohändler müssten bei der Werbung für Vorführfahrzeuge die für Neufahrzeuge geltende Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) beachten und daher Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen des Vorführwagens machen. Diesen Beitrag weiterlesen »

OLG Düsseldorf: Verbot der Veröffentlichung von Fotos einer Aktion des Künstlers Joseph Beuys im Museum Schloss Moyland

Rechtsnormen: §§ 3 S. 1, 23 S. 1 UrhG

Mit Urteil vom 30.12.2011 (Az. I-20 U 101/09) hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass für die Veröffentlichung der Fotografien von Manfred Tischer, die den Künstler Joseph Beuys zum Gegenstand haben, im Rahmen einer Ausstellung im Museum Schloss Moyland eine Genehmigung des Künstlers Beuys bzw. dessen Erben erforderlich gewesen wäre.

Zum Sachverhalt:

Der 1986 verstorbene Künstler Joseph Beuys wurde am 11.12.1964 im Rahmen einer Aktion vom Fotografen Manfred Tischer bei der Herstellung einer seiner berühmten Fettecken fotografiert.
Die Beklagte „Stiftung Museum Schloss Moyland“ wollte diese Schwarz-Weiß-Aufnahmen im Rahmen der 2009 veranstalteten Ausstellung „Joseph Beuys – Unveröffentlichte Fotografien von Manfred Tischer“ öffentlich zeigen. Unter anderem wurde im Rahmen der Ausstellung die bis dato unveröffentlichte Fotoserie „Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet, 1964“ gezeigt. Die Verwertungsstelle Bild-Kunst wollte die Veröffentlichung der Fotos verhindern und erhob Unterlassungsklage beim Landgericht Düsseldorf.

Nachdem das LG Düsseldorf dem klägerischen Antrag zunächst im einstweiligen Rechtsschutzverfahren stattgab, bestätigte es seine Entscheidung im Hauptsacheverfahren (Urt. v. 29.09.2010 – 12 O 255/09).

Im Berufungsverfahren bestätigte nun das OLG Düsseldorf die Entscheidung der Vorinstanz. Diesen Beitrag weiterlesen »

Neuer Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verabschiedet – keine Erlaubnis für Online-Casinospiele und Poker – „Flucht“ in den Norden wahrscheinlich

Am 16.12.2011 billigte der Bundesrat einen neuen Glücksspielstaatsvertrag.

Hintergrund der Neureglung ist das Auslaufen des alten Staatsvertrages zum Jahresende 2011 und die veränderte Rechtslage nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom September 2010.
Mit dem neuen Staatsvertrag wurde der milliardenschwere Glücksspielmarkt nun für Privatunternehmen geöffnet.

Ab diesem Jahr werden gemäß dem neuen Vertragskonstrukt 20 Lizenzen an Glücksspielanbieter verteilt, die je eine fünfprozentige Spielumsatzsteuer zu zahlen haben. Wie der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Beck (SPD) mitteilte, ist Niedersachen für die Lizenzverteilung zuständig.
Die Länder schlossen jedoch eine Erlaubnis für Casinospiele und Poker im Internet aus.

Allerdings unterzeichneten den neuen Vertrag nur 15 der 16 deutschen Länder.

Das Land Schleswig-Holstein unter Führung des Ministerpräsidenten Carstensen (CDU) geht einen deutlich liberaleren Sonderweg:
Schleswig-Holstein begrenzte im Gegensatz zu den anderen Ländern die Zahl der Lizenzen nicht, sieht zudem eine niedrigere Abgabenlast (20 Prozent auf den Rohertrag) vor und erlaubt auch Internet-Glücksspiele.
Um den Gefahren der Spielsucht Einhalt zu gebieten, entwickelte das nördlichste Bundesland ein System, das Glücksspielanbieter dazu verpflichtet, für suchtgefährdete Menschen Spielsperren auszusprechen, das auch auf Spielautomaten Anwendung findet.
Lizenzen werden von Schleswig-Holstein erst ab März vergeben. Das lässt vermuten, dass eventuell doch noch ein bundeseinheitlicher Weg gefunden werden kann.

Kommentar:

Fraglich bleibt weiterhin, ob die EU-Kommission die Neuregelung der 15 Länder akzeptieren wird. Vielmehr könnte die liberalere schleswig-holsteinische Regelung zum Muster für alle Bundesländer werden.
Wenn die Regelung wider Erwarten durch Brüssel doch genehmigt werden sollte, ist aber davon auszugehen, dass viele Anbieter in den Norden „fliehen“ werden. Wenigstens werden aber jene Unternehmen eine Lizenz in Schleswig-Holstein beantragen, die bei der bundesweiten Vergabe nicht zum Zug gekommen sein werden. Bei gerade einmal 20 Lizenzen ist die Wahrscheinlichkeit für jeden Anbieter nicht gerade niedrig …

Die Kanzlei Dr. Graf berät Sie bei Fragen rund um das Glücksspielrecht gerne und ausführlich.

OLG Schleswig: Getarnte Anzeige – Nicht jede (Werbe-)Anzeige muss als solche auch einzeln kenntlich gemacht werden, globaler Hinweis „Anzeigen-Forum“ in Seitenüberschrift ausreichend

Rechtsnormen: §§ 3, 4 Nr. 3 UWG

Mit Urteil vom 29.12.2011 (Az 6 U 30/11) hat das OLG Schleswig entschieden, dass die Veröffentlichung einer (Werbe-)Anzeige in Form eines redaktionellen Beitrags dann nicht wettbewerbswidrig ist, wenn die Seite, auf der die Anzeige veröffentlicht wird, als „Anzeigen-Forum“ überschrieben ist.

Zum Sachverhalt:

Ein Wettbewerbsverband verklagte einen Zeitungsverlag, der in einer Zeitungsanzeige mit der Überschrift „Mit starken Wellen gegen Fett“ eine Ultraschallwellentherapie zum beschleunigten Fettabbau im menschlichen Körper besonders positiv hervorhob. Die Anzeige enthielt u.a. einen Bericht über eine Kosmetikerin, die die vorgestellte Methode alternativ zur altbewährten Fettabsaugung anwende. Der Artikel endet mit den Kontaktdaten des Kosmetikstudios. Die Anzeige  war vom Layout wie ein redaktioneller Beitrag gestaltet, allerdings wurde sie vom Kosmetikstudio finanziert. Der Verlag veröffentlichte die Anzeige zusammen mit weiteren Anzeigen auf einer als „Anzeigen-Forum“ bezeichneten Seite.

Der Kläger erkennt hierin eine unlautere geschäftliche Handlung des Verlags im Sinne des UWG.   Diesen Beitrag weiterlesen »

BGH: Pornodarsteller muss namentliche Nennung in Boulevard-Artikel hinnehmen – keine Persönlichkeitsrechtsverletzung

Rechtsnormen: Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 Abs. 1 , Art. 5 Abs. 1 GG ; §§ 823 Abs. 1 , 1004 Abs. 1 S. 2 BGB

Mit Urteil vom 25.10.2011 (Az. VI ZR 332/09) hat der BGH entschieden, dass ein ehemaliger Pornodarsteller, der mit einer bekannten Schauspielerin liiert ist, durch eine Presseberichterstattung über seine Tätigkeit in der Pornobranche dann nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird, wenn er in den thematisierten Filmen sein Gesicht zu erkennen gibt und sich somit dem Publikum ohne Einschränkung präsentiert.

Zum Sachverhalt:

Der Kläger ist ehemaliger Pornodarsteller . Er wirkte in insgesamt acht Filmen mit. Unter anderem ist er auch auf dem Cover eines Filmes abgebildet. In allen Filmen ist er nur kurzzeitig zu sehen, allerdings ist sein Gesicht dabei gut erkennbar. Im Abspann und auf den Covern der Filme wird sein bürgerlicher Name nicht genannt. Bei der Verleihung des deutschen Filmpreises 2007 wurde er offiziell als der neue Lebensgefährte einer bekannten Schauspielerin vorgestellt.

Beklagte ist die Verlegerin der Zeitschrift „Auf einen Blick“ . In einer Ausgabe veröffentlichte sie einen Artikel mit der Überschrift „Wenn Frauen zu sehr lieben“ . Unter voller Namensnennung steht dort über den Kläger geschrieben: Diesen Beitrag weiterlesen »

BVerfG: „Bunte“ darf über Urlaubsort prominenter Prinzessin Caroline von Hannover berichten – Entscheidungen der Zivilgerichte verstoßen gegen Meinungs- und Pressefreiheit des Verlages

Rechtsnormen: Art. 5 Abs. 1 S. 1, 2 GG

Mit Beschluss vom 08.12.2011 hat das BVerfG (Az. 1 BvR 927/08) entschieden, dass die zivilgerichtliche Untersagung der Wortberichterstattung über eine Prominente (hier: Prinzessin Caroline von Hannover), die in einen Landschaftsbericht eingebunden ist, verfassungswidrig ist.

Zum Sachverhalt:

Der Burda-Verlag veröffentlichte 2007 in der Zeitschrift „Bunte“ einen Artikel über die Skiregion Arlberg. Der Bericht enthält u.a. Informationen über die Landschaft, die Hotels und deren Eigentümer. Zudem berichtet die „Bunte“ über mehrere prominente Personen, die in der Region ihren Urlaub verbringen. Über Prinzessin Caroline von Hannover (Caroline von Monaco) wird geschrieben, sie fahre „als Dauergast jedes Jahr in Zürs Ski – meist mit Familie“, trage ihre Skier selbst und sei auf der Terrasse eines bestimmten Hotels beim Mittagsbuffet anzutreffen als „unauffällig auftretende Caroline im Skianzug“. Gegen diese Berichterstattung ging Caroline zivilrechtlich vor und erreichte die Untersagung der Wortberichterstattung wegen einer Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts (LG Berlin, Urt. v. 23.10.2007 – 27 O 701/07;  KG, Beschl. v. 28.02.2008 – 10 U 263/07). Diesen Beitrag weiterlesen »

VG Düsseldorf: Vodafone muss Zugang zu Glücksspielanbietern nicht sperren

Rechtsnormen: Art. 3 , 19 Abs. 3 GG ; GlüStV

Wie jetzt bekannt wurde, hat das VG Düsseldorf mit Urteilen vom 29.11.2011 (Az. 27 K 5887/10 und 27 K 3883/11) Verfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf aufgehoben, wonach Vodafone und die Telekom als Access-Provider verpflichtet wurden, Internetseiten von Glücksspielanbietern wie bwin.com zu sperren.

Zum Sachverhalt:

Vodafone und der Telekom wurde je mit Verwaltungsverfügung vom 12.08.2010 von der Bezirksregierung Düsseldorf aufgegeben, den Zugang zu den Internetseiten der beiden Glücksspielanbieter „www.bwin.com“ und „www.tipp24.com“ zu sperren.

Das VG Düsseldorf hob diese Verfügungen nun auf.

Zur Begründung führt das Gericht hinsichtlich der Verfügung gegen Vodafone aus, die Klägerin sei „ als Diensteanbieterin im Sinne des Telemediengesetzes nicht für die durch Aufruf der Domains der beiden Glücksspielanbieter zu erreichenden Inhalte verantwortlich , da sie die Übermittlung der Glücksspielinhalte weder veranlasse noch auswähle.“

 

Im Übrigen begründe auch eine bloße Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Glücksspielangebots keine Verantwortlichkeit des Access-Providers. Diesen Beitrag weiterlesen »