Archiv für die Kategorie „Urheberrecht“
Anwaltskanzlei Dr. Graf auf der Erfindermesse OWL vom 22.-23.3.2012
Vom 22. bis zum 23.3.2012 findet in Gütersloh die alljährliche “Genial”-Erfindermesse OWL statt. Auf der Messe können Patente gekauft und Lizenzen vergeben werden. Agenten finden hier Produkte für den Verkauf. Industrie, Geldgeber, Verteiler und Promoter haben die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, Erfindungen zu fördern, zu bewerben und zu kaufen. Fachbesucher und dem breiten Publikum werden Neuheiten und
Forschungsarbeiten vorgestellt.
Rechtsanwalt Dr. Graf wird dort teilnehmen und zwei Vorträge halten zu den Themen “Schutz von Marken” sowie “Geschmacksmuster: das verkannte Schutzrecht”. Außerdem steht Rechtsanwalt Dr. Graf während der Messe für Fragen zur Verfügung.
Abmahnung wg. Filesharing vom OLG Düsseldorf als “völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung” eingestuft
Eine weitere Gerichtsentscheidung, die Betroffenen von Abmahnungen wg. Filesharing Hoffnung macht: Das OLG Düsseldorf hat am 14. November 2011 – I – 20 W 132/11 – entschieden, dass eine Abmahnung durch die Kanzlei Rasch den urheberrechtlichen Verstoß nicht erkennen lasse und damit ein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten nicht bestehe und auch keine Unterlassungserklärung abgegeben werden müsse. Selbst der bereitwilligste Schuldner könne nicht erkennen, worin der Verstoß zu sehen sei. Begründet wurde dies damit, dass die Dateien auch gemeinfrei sein oder mit einer allgemeinen Lizenz versehen sein könnten.
OLG Düsseldorf: Verbot der Veröffentlichung von Fotos einer Aktion des Künstlers Joseph Beuys im Museum Schloss Moyland
Rechtsnormen: §§ 3 S. 1, 23 S. 1 UrhG
Mit Urteil vom 30.12.2011 (Az. I-20 U 101/09) hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass für die Veröffentlichung der Fotografien von Manfred Tischer, die den Künstler Joseph Beuys zum Gegenstand haben, im Rahmen einer Ausstellung im Museum Schloss Moyland eine Genehmigung des Künstlers Beuys bzw. dessen Erben erforderlich gewesen wäre.
Zum Sachverhalt:
Der 1986 verstorbene Künstler Joseph Beuys wurde am 11.12.1964 im Rahmen einer Aktion vom Fotografen Manfred Tischer bei der Herstellung einer seiner berühmten Fettecken fotografiert.
Die Beklagte „Stiftung Museum Schloss Moyland“ wollte diese Schwarz-Weiß-Aufnahmen im Rahmen der 2009 veranstalteten Ausstellung „Joseph Beuys – Unveröffentlichte Fotografien von Manfred Tischer“ öffentlich zeigen. Unter anderem wurde im Rahmen der Ausstellung die bis dato unveröffentlichte Fotoserie „Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet, 1964“ gezeigt. Die Verwertungsstelle Bild-Kunst wollte die Veröffentlichung der Fotos verhindern und erhob Unterlassungsklage beim Landgericht Düsseldorf.
Nachdem das LG Düsseldorf dem klägerischen Antrag zunächst im einstweiligen Rechtsschutzverfahren stattgab, bestätigte es seine Entscheidung im Hauptsacheverfahren (Urt. v. 29.09.2010 – 12 O 255/09).
Im Berufungsverfahren bestätigte nun das OLG Düsseldorf die Entscheidung der Vorinstanz. Diesen Beitrag weiterlesen »
Abmahnung durch Koch Media AG
Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung der Koch Media AG vor. Inhalt der Abmahnung ist das Computerspiel “Dead Island”, das Gegenstand eines Filesharing-Angebots sein soll. Durch die beauftrafte Anwaltskanzlei werden Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Streitwert der Abmahnung: 20.000 EUR. Schadensersatz wird nicht beziffert, aber ein Vergleichsangebot unterbreitet: 1.500,00 EUR. Vor Abgabe der geforderten Erklärung oder Annahme des Vergleichsangebots ist eine anwaltliche Beratung ratsam. Wir erläuteren Ihnen, welche Reaktionsmöglichkeiten Ihnen auf die Abmahnung zustehen.
OLG Hamburg: eBay haftet für „Tripp Trap“-Plagiate – Bei eigenen Werbemaßnahmen (z.B. Google AdWords) hat Internetauktionshaus erhöhte Pflicht zur Prüfung möglicher Rechtsverletzungen
Mit Urteil vom 04.11.2011 (Az. 5 U 45/07) hat das OLG Hamburg entschieden, dass ein Internetauktionshaus, das Angebote seiner Kunden durch gezielte Werbemaßnahmen wie bspw. die Nutzung von Google AdWords fördert, höheren Prüfpflichten für Rechtsverletzungen unterliegt als eine Handelsplattform, die die Angebote seiner Nutzer nicht durch eigene Werbung unterstützt.
Zum Sachverhalt:
Klägerin ist ein norwegisches Möbelunternehmen, dessen erfolgreichstes Produkt, der Anfang der 1970er Jahre vom Designer Peter Opsvik entworfene Kinderhochstuhl „Tripp Trap“, von Konkurrenten unter Verletzung des Urheberrechts nachgebaut wurde. Auch auf den eBay-Seiten wurden solche Plagiate angeboten und beworben. Zwecks Werbung wurden von eBay (Beklagte) bspw. „AdWords“-Anzeigen bei Google geschaltet. Dem Google-Nutzer wurden hier die eBay-Angebote angezeigt, wenn er als Suchbegriff „Tripp Trap“ eingab. Diese Werbemaßnahmen erfolgten auch noch nachdem eBay auf Veranlassung der Klägerin mehrere Angebote gelöscht hatte.
Das OLG Hamburg folgte nun den Anträgen der Klägerin und untersagt es der Beklagten (eBay), es ihren Kunden zu ermöglichen, auf „www.ebay.de“ Inserate einzustellen, in denen bestimmte urheberrechtswidrige Nachbauten eines von der Klägerin vertriebenen Kinderhochstuhls angeboten werden. Zudem verhängte das Gericht ein Werbeverbot für derartige Angebote.
Nach Ansicht der Hamburger Richter habe eBay durch die angegriffenen Werbemaßnahmen die „ Rolle eines neutralen Vermittlers verlassen und eine aktive Rolle übernommen , aufgrund derer ihr erheblich erhöhte Anstrengungen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen zuzumuten sind.“
Obwohl ein Betreiber einer Internethandelsplattform „grundsätzlich nicht gehalten sei, ohne konkreten Anlass jedes Angebot vor seiner Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung zu untersuchen“, habe sich eBay vorliegend aber gerade nicht auf das Bereitstellen technischer Strukturen beschränkt , sondern förderte durch das Schalten von Werbeanzeigen via Google ein mögliches Kaufinteresse. Aus diesem Handeln sei zu folgen, dass auch die Anforderungen an die Prüfpflichten für eBay erheblich höher als bei einem sonstigen Betreiber einer Internethandelsplattform sein:
„Konkret bedeute dies, dass die Beklagte sämtliche durch Wortfilter in ihrem Internetauftritt auffindbaren Angebote von Kinderhochstühlen einer visuellen Kontrolle darauf unterziehen müsse, ob sich auch die fraglichen Plagiate darunter befänden.“
Der Gegenargumentation der Beklagten, ihr Geschäftsmodell sei gerade auf das vollautomatisierte Betreiben der Handelsdienste ausgerichtet, folgte das Gericht nicht. Hierzu führt das OLG Hamburg aus:
„Wenn das Geschäftsmodell der Beklagten allein darauf basierte, unabhängig von den damit einhergehenden Gefahren für fremde Rechtsgüter mit möglichst wenig Personalaufwand den höchstmöglichen Gewinn zu erzielen, sei fraglich, ob es sich überhaupt um ein von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell handele.“
Kommentar:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat die Revision zum BGH zugelassen. So sei die Frage, welche Auswirkungen werbende Maßnahmen des Diensteanbieters zu rechtsverletzenden Angeboten seiner Nutzer im Rahmen der hier einschlägigen sogenannten Störerhaftung haben, bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt worden. Es ist sehr stark davon auszugehen, dass eBay nun in die Revision zum BGH gehen wird.
In einem ähnlich Fall hat kürzlich erst der EuGH mit Urteil vom 12.07.2011 von den Mitgliedsstaaten ein besseres Regelwerk zum Schutz des geistigen Eigentums gefordert, dessen Maßnahmen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen und es dabei aber den Wettbewerb nicht behindern darf. Auch in diesem Fall ging es um die Nutzung von Google AdWords durch eBay. Hier ist mein Blog-Beitrag zur dieser Entscheidung abrufbar.
OLG Frankfurt a. M.: Perlentaucher – Verstoß gegen Urheberrecht ja, allgemeine Aussage über Umfang der Zulässigkeit einer Übernahme von Buchrezensionen nein
Rechtsnorm: § 24 Abs. 1 UrhG
Mit Urteilen vom 01.11.2011 (Az. 11 U 75/06 und 11 U 76/06 ) hat das OLG Frankfurt a.M. in dem langjährigen Rechtsstreit zwischen der FAZ und der SZ auf der einen und dem online-Magazin „Perlentaucher“ auf der anderen Seite um die Veröffentlichung sogenannter „Abstracts“ (Kurzzusammenfassungen) entschieden, dass einzelne Perlentaucher-Texte gegen geltendes Urheberrecht verstoßen.
Allerdings stellt das Gericht fest, dass die Verurteilung keine allgemeine Aussage darüber zuließe, in welchem Umfang die Übernahme von Buchrezensionen urheberrechtlich zulässig sei.
Zum Sachverhalt: Diesen Beitrag weiterlesen »
BGH: Schlechte Nachricht für Weihnachtsmärkte – GEMA darf Vergütung für Musikaufführungen bei Freiluftveranstaltungen nach Größe der gesamten Veranstaltungsfläche berechnen
Mit Urteilen vom 27.10.2011 (Az. I ZR 175/10 – Bochumer Weihnachtsmarkt und Az. I ZR 125/10 – Barmen Live) hat der BGH entschieden, dass die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) die Vergütungen für Musikaufführungen bei Freiluftveranstaltungen wie Straßenfesten oder Weihnachtsmärkten nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche bemessen darf.
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