BGH zur Googles automatischer Vervollständigung Publiziert 14. Mai 2013 | Von Dr. Graf Heute hat der BGH entschieden, dass Google für persönlichkeitsverletztende Autovervollständigung der Suchwörter haftet. In dem entschiedenen Fall ging es um einen Unternehmer, der durch diese Funktion mit Scientology in Verbindung gebracht wurde. Das OLG Köln hatte eine Haftung noch abgelehnt, weil es sich um einen automatisierten, rein technischen Vorgang handelt. Der BGH hingegen wendet die Grundsätze der Störerhaftung an. Danach haftet ein Internetbetreiber wie Google bei Verletzung von Prüfpflichten. Eine Vorabkontrolle wird – wie bei fremden Inhalten eines Content-Providers allgemein – nicht gefordert. Die Haftung setzt also erst ab Inkenntnisetzung ein. Dann aber muss Google dafür sorgen, dass die persönlichkeitsverletztenden Angaben nicht mehr erscheinen. Das Urteil ist nicht überraschend, sondern setzt die bekannte Rechtsprechung des BGH zur Störerhaftung von Contentprovidern fort. Es ist davon auszugehen, dass auch in dem vergleichbaren Fall von Bettina Wulff entsprechend geurteilt wird. Pressemitteilung BGH VI ZR 269/12
LG Regensburg: Gewerbliches Facebook-Profil muss Impressum aufweisen – 181 Abmahnungen in nur acht Tagen sind nicht rechtsmissbräuchlich Publiziert 26. März 2013 | Von Dr. Graf Rechtsnormen: § 5 TMG; §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 4 UWG Mit Urteil vom 31.01.2013 (Az. 1 HK O 1884/12) hat das LG Regensburg entschieden, dass gewerbliche Facebook-Seiten entsprechend § 5 TMG impressumspflichtig sind. Auch 181 Abmahnungen innerhalb von nur acht Tagen begründen keine Rechtsmissbräuchlichkeit. Zum Sachverhalt: Gegenstand des Verfahrens ist eine Unterlassungsklage eines IT-Unternehmens gegen eine Wettbewerberin wegen eines fehlenden Impressums auf deren Facebook-Seite. Die Klägerin ist der Auffassung, das Fehlen eines Impressums in einem geschäftlichen Facebook-Auftritt sei wettbewerbswidrig. Daher mahnte sie die Beklagte zunächst anwaltlich ab. Die Beklagte hält dem entgegen, die Klägerin habe überhaupt keinen Geschäftsbetrieb und könne somit keine Wettbewerberin sein. Zudem sei das notwendige Impressum durch Scrollen unter der Info-Box abrufbar gewesen. Letztlich sei die Abmahnung auch rechtsmissbräuchlich, da die Klägerin binnen acht Tagen 181 Abmahnungen ausgesprochen habe. Das Landgericht Regensburg folgte nun der Ansicht der Klägerin. Demnach steht ihr ein Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte zu. Das Gericht führt zur Begründung aus: „Ansprüche auf Unterlassung stehen nur dem Mitbewerber zu (§ 8 Abs. 3 Ziffer 1 UWG). Der Begriff des Mitbewerbers ist in § 2 Ziffer 3 UWG definiert. Danach ist Mitbewerber jeder Unternehmer, der mit dem anderen Unternehmer als Anbieter oder Nachfrager von Waren und Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht. (…) Es liegt auch ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor. Beide Parteien bieten Schulungen an. Bei der Beklagten ergibt sich dies bereits aus ihrem Internetauftritt. (…) Zur Frage der Impressumspflicht auf der Facebookseite der Beklagten und ob das Impressum am 09.08.2012 vorhanden war Nach § 5 TMG müssen Diensteanbieter, die ihre angebotenen Leistungen letztlich gegen Entgelt erbringen, ihre Daten darlegen (zu dieser teleologischen Auslegung der Bestimmung vgl. Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Auflage, TMG § 5 Rnr. 8 ff). Die Beklagte benutzte den Facebookauftritt als Eingangskanal in ihre Website, auf der die Darstellung ihrer entgeltlichen Leistungen erfolgt. Damit greift die Pflicht nach § 5 TMG auf derartige Facebookseiten ein, die einen gewissen Grad von Selbständigkeit in Bezug auf die präsentierte Firma haben (vgl. Spindler/Schuster a. a. O., Rnr. 13 a). Am 09.08.2012 fehlten auf dem Facebookauftritt der Beklagen die notwendigen Angaben nach § 5 TMG. Das Gericht schließt dies aus der Aussage des Zeugen …, der die entsprechende Überprüfung durchgeführt hat. (…) Der Zeuge gab an, dass man mittels Scrollen auf ein Impressum kommen konnte. Dies wiederum hat der Zeuge … verneint. Dieser gab an, dass die Suchmaschine kein Impressum angezeigt habe und dass er dann in der Überprüfung dieser Angabe mittels Scrollen kein Impressum gefunden habe. (…) Die vorhandenen Angaben auf der Facebookseite vom 09.08.2012 erfüllen nicht die Voraussetzungen für ein zulässiges Impressum nach § 5 Telemediengesetz. Hier war eingetragen die Adresse und die Telefon- und E-Mailverbindung sowie die Website, ferner wird die Firma angegeben. Allerdings hätte entsprechend Telemediengesetz § 5 nach Nr. 1 Name und Anschrift genau angegeben werden müssen, bei der juristischen Person der Beklagten der Geschäftsführer, nach Ziffer 4 das Handelsregister und nach Ziffer 3., soweit für die Tätigkeit eine behördliche Zulassung erforderlich war, die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde. Diese Angaben waren nicht vorhanden. Zum wettbewerbsrechtlichen Verstoß Weiterlesen →
VGH Mannheim: Internet-Pranger im Zusammenhang mit Hygieneverstößen vorläufig gestoppt Publiziert 15. Februar 2013 | Von Dr. Graf Rechtsnormen: § 40 Abs. 1a LFGB; Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Mit Beschluss vom 28.01.2013 (Az. 9 S 2423/12) hat der VGH Mannheim entschieden, dass verfassungs- und europarechtliche Bedenken bestehen, ob Veröffentlichungen von Hygieneverstößen im Internet zwecks vorsorgenden Gesundheitsschutzes zulässig sind. Bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit in einem Hauptsacheverfahren kann ein betroffener Gastronom eine Veröffentlichung vorläufig unterbinden. Zum Sachverhalt: Am 13.09.2012 stellte das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis lebensmittelrechtliche Verstöße in der Gaststätte des Antragstellers fest. Am 17.09.2012 teilte das Amt dem Antragsteller mit, die festgestellten Verstöße im Internet veröffentlichen zu wollen. Im Rahmen einer Nachprüfung am 20.09.2012 wurden keine Verstöße festgestellt. Ende Oktober 2012 veröffentlichte das Amt unter Nennung des Namens, der Anschrift und des Betreibers der Gaststätte die Ergebnisse der Prüfung. Als Beanstandungsgrund wurde „Mängel bei der Betriebshygiene, ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren“ genannt. Nachträglich wurde der Hinweis „Nachkontrolle am 20.09.2012: Mängel beseitigt“ angefügt. Mit anwaltlichem Schreiben forderte der Gastronom das Landratsamt erfolglos auf, die Eintragung zu entfernen. Daher beantragte er am 23.11.2012 beim VG Karlsruhe vorläufigen Rechtsschutz. Das Gericht untersagte der Behörde mit Beschluss vom 04.12.2012, in seinem Internetauftritt das Ergebnis einer amtlichen Kontrolle des Betriebs des Antragstellers am 13.09.2012 weiterhin zu veröffentlichen. In seiner Begründung verwies das Gericht darauf, dass an der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung erhebliche Zweifel bestünden. Gegen diese Entscheidung legte das Landratsamt das Rechtsmittel der Beschwerde beim VGH Mannheim ein. Der VGH bestätigte nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Allerdings gibt das Gericht dem Antragsteller auf, bis spätestens zum 01.03.2013 ein gerichtliches Hauptsacheverfahren einzuleiten, da die Untersagung ansonsten unwirksam werde. Nach Ansicht des Gerichts sei die einstweilige Anordnung zur Sicherung der Grundrechte des Antragstellers geboten. Eine derartige Verbraucherinformation und die damit verbundene Prangerwirkung greifen schwerwiegend in die Grundrechte des Gaststättenbetreibers auf informationelle Selbstbestimmung und die Berufsausübung ein. Ein späteres Hauptverfahren habe zu überprüfen, ob diese Grundrechtseingriffe rechtmäßig seien. Allerdings würden in Rechtsprechung und Literatur erhebliche Zweifel an einer Rechtfertigung der Veröffentlichung derartiger Texte geäußert. Die angeführte Norm (§ 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB) sei möglicherweise auch nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar. So diene eine Veröffentlichung gerade nicht der Abwehr einer konkreten Gesundheitsgefahr, sondern einem vorsorgenden Gesundheitsschutz. Eine solche Veröffentlichung sei aber durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 möglicherweise ausgeschlossen. Ein aktuell beim EuGH anhängiges Verfahren (Az. C-636/11 – „Berger“) könne hierzu in absehbarer Zukunft Ergebnisse liefern. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs sei auch sehr zweifelhaft, ob die gesetzliche Voraussetzung für die Veröffentlichung der Information, wonach „die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 Euro zu erwarten ist“, den Anforderungen der Normenklarheit und Bestimmtheit genügen. Das Gericht führt zur Begründung aus: Weiterlesen →
VG Neustadt: Keine Vergnügungssteuerpflicht für PC in Internetcafé – Steuersatzung widersprüchlich und missverständlich Publiziert 11. Februar 2013 | Von Dr. Graf Rechtsnormen: § 5 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz RLP; kommunale Vergnügungssteuer Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat das VG Neustadt (Weinstraße) mit Beschluss vom 17.01.2013 (Az. 1 L 1067/12.NW) entschieden, dass eine rheinland-pfälzische Stadt vorläufig keine Vergnügungssteuer für in einem Internetcafé bereitgestellte Computer verlangen kann. Zum Sachverhalt: Eine rheinland-pfälzische Stadt veranschlagt gemäß ihrer Vergnügungssteuersatzung für das Halten von Spiel- und Unterhaltungsgeräten in Spielhallen und Internetcafés eine monatliche Steuer von 60 Euro pro Gerät. Diese Klausel entspricht der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz. Als Spielgeräte gelten nach der Satzung insbesondere auch Computer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden. Auf Basis der Vergnügungssteuersatzung verlangt die Stadt von der Betreiberin eines Internetcafés für den Zeitraum Januar bis Juni 2012 eine Steuer iHv EUR 2880. Hiergegen reichte die Gewerbetreibende beim VG nun einen Eilantrag ein, um den Vollzug des Bescheids zu verhindern. Zur Begründung führt sie aus, die Computer würden von ihren Kunden überwiegend nicht zum Spielen, sondern zur Kommunikation und zur Informationsbeschaffung im Internet genutzt. Demgegenüber vertritt die Stadt die Auffassung, dass ihre Satzung lediglich klarstellt, dass Computer in Spielhallen und Internetcafés ebenfalls vergnügungssteuerpflichtige Spiel- und Unterhaltungsgeräte sind. Somit komme es auf die tatsächliche Nutzung nicht an. Im Eilverfahren bestätigte das VG Neustadt nun die Ansicht der Betreiberin des Internetcafés und stoppte den Vollzug des Steuerbescheids vorläufig. Es äußert grundsätzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Satzung. Zur Begründung führt das Gericht aus: „Der Bescheid vom 11. September 2012 begegnet bereits bei der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Prüfung ernstlichen rechtlichen Bedenken. Weiterlesen →
OLG Celle: „Framing“ – Bei mangelnder Originalität einer Internetseite besteht kein Urheberrechtsschutz Publiziert 6. Februar 2013 | Von Dr. Graf Rechtsnormen: § 97 Abs. 1 UrhG; §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 8 Abs. 1, Abs. 5 UWG; § 12 S. 2 BGB Mit Beschluss vom 08.03.2012 (Az. 13 W 17/12) hat das OLG Celle entschieden, dass einer Internetseite mangels Schöpfungshöhe kein Urheberrechtsschutz zusteht, wenn die Gestaltung nicht über das hinausgeht, was bei ordnungsgemäßer Erstellung eines Werbeauftritts im Internet handwerklich üblicherweise zu leisten ist. Zum Sachverhalt: Der Beklagte betreibt die Internetseite, deren Domain er sich hatte registrieren lassen. Auf der Internetseite veröffentlicht er ortsbezogene Nachrichten. Ein Ortsteil einer Gemeinde ist gleichlautend mit der Domain des Beklagten. In Teilen seines Browserfensters hatte der Beklagte zuvor Inhalte der von der Klägerin betriebenen Internetseite mit von Dritten gefertigten Fotos und Grafiken sowie Texten und öffentlichen Bekanntmachungen der Klägerin hochgeladen. Dies wird als „Framing“ bezeichnet. Durch das Anklicken eines am Rand des Browserfensters eingefügten Links wurde der Internetnutzer auf die Seite der Klägerin weitergeleitet. Nach Aufforderung durch die Klägerin stellte der Beklagte das „Framing“ zunächst mit Ausnahme von amtlichen Bekanntmachungen, später vollständig ein. Allerdings unterzeichnete er keine Unterlassungserklärung. Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch. Zudem beantragt sie die Feststellung, dass der Beklagte der Klägerin allen Schaden zu ersetzen hat, der ihr aus der Verwendung der Bezeichnung (Domainname) und der Verwendung der Internetseite der Klägerin entstanden ist. Der Beklagte beantragte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Diesen wies das LG hinsichtlich der Anträge zur Verwendung der Internetseite und der Schadensersatzpflicht zurück. Hiergegen erhob er sofortige Beschwerde beim OLG Celle. Das OLG Celle entschied nun zugunsten des Beklagten und bewilligt die Prozesskostenhilfe aufgrund der zu erwartenden Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens. Das Gericht führt zur Begründung aus: „Die nach §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen (§§ 127 Abs. 2 Satz 3, 569 Abs. 1 und 2 ZPO) zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. 1. Die Darstellung der Internetseite der Klägerin als solche in einem gesonderten Fenster durch Aktivierung des im Browserfenster des Beklagten eingestellten Links „S.“ verletzt nicht widerrechtlich etwaige Nutzungsrechte der Klägerin, so dass ein Anspruch nach § 97 UrhG nicht besteht. Weiterlesen →
OLG Koblenz: Einseitige Ausführungen auf Internetseite können die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit begründen Publiziert 1. Februar 2013 | Von Dr. Graf Rechtsnorm: § 406 ZPO Mit Beschluss vom 24.01.2013 (Az. 4 W 645/12) hat das OLG Koblenz entschieden, dass ein medizinischer Sachverständiger, der sich auf seiner Internetseite offensichtlich einseitig zugunsten einer Partei äußert, wegen fehlender Neutralität und der Besorgnis einer Befangenheit abgelehnt werden kann. Zum Sachverhalt: In einem Schadensersatzprozess einer Patientin gegen eine Klinik, deren Geschäftsführer, eine Anästhesistin und eine Medizinstudentin bestellte das Gericht einen Sachverständigen zum Gutachter. Dieser trug sein Gutachten im Rahmen der Hauptverhandlung mündlich vor. Die Beklagten lehnten den Gutachter wegen einer möglichen Befangenheit ab. Zur Begründung trugen sie vor, dieser habe sich zuvor auf seiner Internetseite pauschal gegen die Behandlerseite gestellt. Daher sei er als gerichtlich bestellter Gutachter nicht unvoreingenommen und somit abzulehnen. Das Landgericht wies den Antrag der Beklagten zurück, woraufhin diese das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde beim OLG Koblenz einlegten. Das OLG gab dem Antrag nun statt. Nach Ansicht des Gerichts schüre die Gestaltung der Homepage des Sachverständigen Misstrauen an seiner Unvoreingenommenheit und Überparteilichkeit. Zur Begründung führt das Gericht in seiner Presseerklärung vom 30.01.2013 aus: Weiterlesen →
BGH: Schadensersatz bei mehrwöchigem Ausfall des Internetanschlusses Publiziert 25. Januar 2013 | Von Dr. Graf Mit gestrigem Urteil (Az. III ZR 98/12) hat der BGH entschieden, dass Kunden eines Telekommunikationsunternehmens Schadensersatz für einen mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Internetanschlusses zusteht. Schadensersatzansprüche für den Ausfall von Telefon und Telefax stehen Privatkunden jedoch nicht zu, wenn ihnen Alternativmöglichkeiten zur Verfügung stehen und das Telekommunikationsunternehmen hierfür anfallende zusätzliche Kosten ersetzt. Zum Sachverhalt: Der Kläger war Kunde der beklagten Telefongesellschaft. Durch einen Fehler im Rahmen einer Tarifumstellung konnte der Kläger drei Monate lang seinen DSL-Anschluss nicht nutzen. Den Anschluss nutzte er u.a. auch für seinen Telefon- und Telefaxverkehr (Voice und Fax over IP, VoIP). Er verlangt von der beklagten Gesellschaft Schadensersatz für den Ausfall seines Anschlusses und dem damit einhergehenden Fortfall der Möglichkeit, den Anschluss während des dreimonatigen Ausfallzeitraums für Telefonate, Telefaxe und Internet zu nutzen. Hierfür verlangt er EUR 50,- Entschädigung pro Ausfalltag. Zudem verlangt er Ersatz der Mehrkosten infolge seines Anbieterwechsels. Die beiden Vorinstanzen (AG Montabaur, Urt. v. 07.12.2010 – 5 C 442/10; LG Koblenz, Urt. v. 07.03.2012 – 12 S 13/11) sprachen dem Kläger einen Ersatzanspruch iHv EUR 475,50 zu. Hierbei wurden die Ersatzansprüche für den Anbieterwechsel und den Nutzungsausfall zusammengerechnet. Der Kläger war mit diesen Entscheidungen unzufrieden und verfolgte seinen Schadensersatzanspruch für die entgangenen Nutzungsmöglichkeiten vor dem BGH weiter; dieser hatte nun im Rahmen des Revisionsverfahrens über die Sache zu entscheiden. Unter Einbeziehung seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach der Ersatz für den Ausfall der Nutzungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts grundsätzlich Fällen vorbehalten bleiben, in denen sich die Funktionsstörung typischerweise als solche auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt, lehnt der BGH einen Schadensersatzanspruch für den Ausfall der Möglichkeit zu faxen ab. Zur Begründung führt er im Rahmen seiner Pressemitteilung aus: „In Anwendung dieses Maßstabs hat der BGH einen Schadensersatzanspruch wegen des Ausfalls des Telefaxes verneint. Dieses vermittele lediglich die Möglichkeit, Texte oder Abbildungen bequemer und schneller als auf dem herkömmlichen Postweg zu versenden. Der Fortfall des Telefaxes wirke sich zumindest in dem hier in Rede stehenden privaten Bereich nicht signifikant aus, zumal diese Art der Telekommunikation zunehmend durch die Versendung von Text- und Bilddateien mit elektronischer Post verdrängt wird.“ Weiterlesen →
BGH: MOST-Pralinen – bisherige Rechtsprechung zum Keyword-Advertising bestätigt – keine Markenverletzung, wenn Werbung in einem von der Trefferliste getrennten Werbeblock erscheint und die Marke selbst nicht enthält Publiziert 10. Januar 2013 | Von Dr. Graf Rechtsnormen: § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG; §§ 3, 4 Nrn. 9, 10, 5 Abs. 2 UWG Mit Urteil vom 14.12.2012 (Az. I ZR 217/10) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Frage einer möglichen Markenrechtsverletzung durch das Google-Keyword-Advertising bestätigt. Demnach ist beim Keyword-Advertising eine Markenverletzung unter dem Gesichtspunkt einer Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Werbung in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält. Zum Sachverhalt: Unter der Internetadresse „www.most-shop.com“ betreibt die Klägerin, die Inhaberin der ausschließlichen Lizenz an der für Pralinen und Schokolade eingetragenen deutschen Marke „MOST“ ist, einen online-Shop für hochwertige Konfiserie- und Schokoladenprodukte. Unter den Adressen „www.selection-exquisit.de“ und „www.feinkost-geschenke.de“ betreibt die Beklagte einen Internetshop für Geschenke, Pralinen und Schokolade. Anfang 2007 schaltete sie via Google eine Adwords-Anzeige für Ihren Shop. Als Keyword, also Schlüsselwort, bei dessen Eingabe in die Google-Suchmaske das Erscheinen der Anzeige ausgelöst wird, wählte die Beklagte „Pralinen“ mit der Option „weitgehend passende Keywords“. Die Liste der „weitgehend passenden Keywords“ umfasste auch das Keyword „most pralinen“. So erschien bei Eingabe des Google-Suchbegriffs „MOST Pralinen“ neben den Suchergebnissen auch folgende Werbeanzeige der Beklagten: „Pralinen/Weine, Pralinen, Feinkost, Präsente/Genießen und schenken!/www.feinkost-geschenke.de“. Nutzer gelangten über einen Link direkt auf die Seite der Beklagten. Allerdings vertrieb die Beklagte über ihren online-Shop keine „MOST“-Produkte. Nach Auffassung der Klägerin verletzt sie die Schaltung der Google-Adwords-Anzeige in ihrem ausschließlichen Recht an der Marke „MOST“. Daher nahm sie die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch. Nachdem das erstinstanzliche Landgericht Braunschweig (Urt. v. 27.08.2008 – 9 O 1263/07) die Ansicht der Klägerin bestätigte und auch das Berufungsgericht (OLG Braunschweig, Urt. v. 24.11.2010 – 2 U 113/08 – GRUR-RR 2011, 91) der Klage stattgab, hatte der BGH über die Sache zu entscheiden. Und dieser hob die Entscheidungen der Vorinstanzen nun auf und wies die Klage ab. Dabei bestätigte er seine frühere Rechtsprechung (Urt. v. 13.01.2011 – I ZR 125/07 – Bananabay II). Nach Ansicht des BGH ist beim Keyword-Advertising eine Markenverletzung unter dem Gesichtspunkt einer Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Werbung in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält. Zur Begründung führt der BGH in seiner Presseerklärung vom 14.12.2012 aus (Volltext liegt noch nicht vor): Weiterlesen →
VG Berlin: Vorsicht, Prangerwirkung! Behörden dürfen Gaststättenbewertung nicht im Internet veröffentlichen Publiziert 14. Dezember 2012 | Von Dr. Graf Mit Urteil vom 28.11.2012 (Az. 14 K 79.11) hat das VG Berlin entschieden, dass eine im Internet veröffentlichte Gaststättenbewertung durch Behörden unzulässig ist. So darf der Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg die Bewertung von Gaststätten in einer von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz geführten „Liste der kontrollierten Gaststätten und Schankwirtschaften“ in Ermangelung einer erforderlichen gesetzlichen Befugnis nicht weiter veröffentlichen. Zum Sachverhalt: Kläger ist ein Gaststättenbetreiber, der in verschiedenen Bezirken vier gleichnamige Cafes betreibt. Nach einer Kontrolle Mitte 2011 wurde sein Cafe im Bezirk Tempelhof-Schöneberg im Internet in einer von der Berliner Senatsverwaltung für Jusziz und Verbraucherschutz geführten Liste mit der Bewertung „aktuell zufriedenstellend“ unter Erwähnung einer Minuspunktzahl erfasst. Diese Eintragung sollte mittels Klage nun entfernt werden. Nach Ansicht des Klägers sei die Bewertung nicht nachvollziehbar. Insbesondere könne er die behaupteten Mängel nicht nachvollziehen. Das Berliner Verwaltungsgericht folgte nun der Ansicht des Gaststättenbetreibers und ordnete die Löschung der Internet-Bewertung an. Zur Begründung äußert sich das Gericht in einer Presseerklärung (Urteilsvolltext liegt noch nicht vor): „Der Kläger müsse die mit einer schlechten Beurteilung verbundene Prangerwirkung nicht hinnehmen. Für eine Bewertung von Gaststätten in dieser Form fehle die erforderliche gesetzliche Grundlage. Es spreche bereits viel dafür, dass die Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes im Lebensmittelbereich nur Warnungen vor konkreten Erzeugnissen erlaube. Jedenfalls dürften aber nur Informationen über festgestellte Verstöße veröffentlicht werde, nicht bloße „Zensuren“. Die praktizierte Mitteilung von Noten und Minuspunkten sei nicht aussagekräftig und diene daher nicht der Information des Verbrauchers. Für den Betrachter der Internetliste bleibe im Unklaren, welche Tatsachen sich hinter der Bewertung verbergen und ob es wirklich um Hygienemängel geht oder – wie im vorliegenden Fall – im Wesentlichen um Fragen der Betriebsorganisation.“ Kommentar: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Behörde kann das Rechtsmittel der Berufung beim OVG Berlin-Brandenburg einlegen.
BFH: Betreiber einer Internetseite ist auch dann umsatzsteuerpflichtig, wenn er nur auf die Internetseite eines (ausländischen) Drittanbieters weiterleitet Publiziert 3. Dezember 2012 | Von Dr. Graf Rechtsnorm: § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG Mit Urteil vom 15.05.2012 (Az. XI R 16/10) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Unternehmer, der über seine Internetseite Nutzern die Möglichkeit verschafft, kostenpflichtiges pornographisches Material zu beziehen, auch dann umsatzsteuerpflichtig ist, wenn die Dateien erst über eine Weiterleitung auf eine ausländische Internetseite zugänglich sind und der deutsche Seitenbetreiber dies zuvor nicht deutlich kenntlich machte, er insoweit nicht ausdrücklich auf eine etwaige Vermittlertätigkeit hingewiesen hatte. Zum Sachverhalt: Klägerin ist die Betreiberin einer Internetseite, mittels derer Nutzer die Möglichkeit haben, kostenpflichtige Pornobilder und -videos anzusehen. Dies erfolgt via Weiterleitung auf eine Internetseite eines spanischen Unternehmens. Das spanische Unternehmen stellte eine kostenpflichtige Sonderrufnummer sowie eine Einwahlplattform zur Verfügung. Die Nutzer der deutschen Internetseite konnten sich mittels eines sog. Webdialers einwählen. Die Gebühren wurden über die Telefonrechnungen abgerechnet. Das spanische Unternehmen leitete nach Abzug einer Provision die Zahlungseingänge an die Klägerin weiter. Diese Umsätze betrachtete die Klägerin als nicht steuerbar. Zur Begründung führt sie aus, dass eine Internetseite, die lediglich einladend auf mögliche Nutzer wirke und die auf eine andere Internetseite weiterleite, gegenüber Nutzern keine eigenen Leistungen erbringe. Nachdem das Finanzgericht Berlin-Brandenburg die Klage abgewiesen hatte, bestätigte nun der BFH die erstinstanzliche Entscheidung. Er ist der Ansicht, dass ein Seitenbetreiber, der im Internet kostenpflichtige Leistungen anbietet, mit einem Unternehmer zu vergleichen ist, der in seinem eigenen Laden Waren verkauft. Nur wenn der Seitenbetreiber bzw. Ladeninhaber vor dem oder beim Geschäftsabschluss eindeutig zu erkennen gibt, dass er für einen anderen tätig wird, also in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelt, und der Kunde dies auch erkennt und sich damit einverstanden erklärt, kann eine Vermittlereigenschaft umsatzsteuerrechtlich anerkannt werden. Das Urteil liegt bereits im Volltext vor. Hier einige Auszüge aus der Begründung: Weiterlesen →