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	<title>Dr. Graf Rechtsanwalt Herford - Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Online-Recht, Oldtimerrecht &#187; Impressum</title>
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	<description>Dr. Graf Rechtsanwalt Herford - Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Online-Recht, Oldtimerrecht</description>
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		<title>Abmahnung TV-Versandshop International Trading GmbH</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Dec 2009 09:55:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Graf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[eBay und Onlineshops]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>

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		<description><![CDATA[Derzeit mahnt die Firma TV-Versandshop International Trading GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Sebastian Link, Ebayanbieter wg. Versto&#223;es gegen die Impressumpflicht gem. § 5 TMG sowie im Zusammenhang mit der fernabsatzrechtlichen  Widerrufsbelehrung ab. Lassen Sie sich bzgl. der Reaktionsm&#246;glichkeiten beraten, bevor Sie die vorformulierte Vertragsstrafenerkl&#228;rung unterschreiben. Evtl. kann diese modifiziert bzw. eingeschr&#228;nkt werden. Au&#223;erdem ist darauf zu [...]]]></description>
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<p>Derzeit mahnt die Firma TV-Versandshop International Trading GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Sebastian Link, Ebayanbieter wg. Versto&#223;es gegen die Impressumpflicht gem. § 5 TMG sowie im Zusammenhang mit der fernabsatzrechtlichen  Widerrufsbelehrung ab. Lassen Sie sich bzgl. der Reaktionsm&#246;glichkeiten beraten, bevor Sie die vorformulierte Vertragsstrafenerkl&#228;rung unterschreiben. Evtl. kann diese modifiziert bzw. eingeschr&#228;nkt werden. Au&#223;erdem ist darauf zu achten, dass insbesondere die dann zuk&#252;nftig zu verwendende Widerrufsbelehrung den Besonderheiten bei Ebay gerecht wird. Nat&#252;rlich sollte auch das Impressum korrekt und vollst&#228;ndig sein. Andernfalls wird bei Verst&#246;&#223;en die Vertragsstrafe f&#228;llig.</p>
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		<title>EuGH: Telefonnummer im Impressum nicht zwingend vorgeschrieben</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 14:48:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir berichteten bereits unter dem 28.05.2008, dass die Frage der Impressumpflicht vor dem EuGH verhandelt wird. Der Generalanwalt vertrat in seinen Schlussantr&#228;gen die Auffassung, dass die Tel.-Nr. nicht angegeben werden m&#252;sse. Wie so h&#228;ufig ist dann der EuGH den Schlussantr&#228;gen gefolgt, so nunmehr auch in seinem Urteil vom 16.10.2008 &#8211; Aktenzeichen C 298/07 -. Nach [...]]]></description>
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<p>     <!--[if gte mso 10]><br />
<style>   table.MsoNormalTable 	{mso-style-name:"Normale Tabelle"; 	mso-tstyle-rowband-size:0; 	mso-tstyle-colband-size:0; 	mso-style-noshow:yes; 	mso-style-parent:""; 	mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; 	mso-para-margin:0cm; 	mso-para-margin-bottom:.0001pt; 	mso-pagination:widow-orphan; 	font-size:10.0pt; 	font-family:"Times New Roman"; 	mso-ansi-language:#0400; 	mso-fareast-language:#0400; 	mso-bidi-language:#0400;} </style>
<p> <![endif]--></p>
<p class="MsoNormal">Wir <a title="Impressumpflicht vor dem EuGH" href="http://lehmann-graf.de/blog/2008/05/28/impressumpflicht-vor-dem-eugh/">berichteten bereits unter dem 28.05.2008</a>, dass die Frage der Impressumpflicht vor dem EuGH verhandelt wird. Der Generalanwalt vertrat in seinen Schlussantr&#228;gen die Auffassung, dass die Tel.-Nr. nicht angegeben werden m&#252;sse. Wie so h&#228;ufig ist dann der EuGH den Schlussantr&#228;gen gefolgt, so nunmehr auch in seinem Urteil vom 16.10.2008 &#8211; Aktenzeichen C 298/07 -. Nach diesem Urteil reicht es aus, wenn Kunden &#252;ber eine Email-Adresse hinaus auf ein elektronisches Kontaktformular auf der Internetseite zur&#252;ckgreifen k&#246;nnen. Eine Telefonnummer m&#252;sse nur dann angegeben werden, wenn der Kunde beispielsweise per Post um eine pers&#246;nliche Kontaktaufnahme bitte. Firmen, die ihre Dienste ausschlie&#223;lich &#252;ber das Internet anbieten, m&#252;ssen daher nicht zwingend eine Telefonnummer auf ihrer Web-Seite angeben. Der Tenor der Entscheidung lautet:</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><em>Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europ&#228;ischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 &#252;ber bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Gesch&#228;ftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie &#252;ber den elektronischen Gesch&#228;ftsverkehr“) ist dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verf&#252;gung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation erm&#246;glichen. Diese Informationen m&#252;ssen nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen. Sie k&#246;nnen eine elektronische Anfragemaske betreffen, &#252;ber die sich die Nutzer des Dienstes im Internet an den Diensteanbieter wenden k&#246;nnen, woraufhin dieser mit elektronischer Post antwortet; anders verh&#228;lt es sich jedoch in Situationen, in denen ein Nutzer des Dienstes nach elektronischer Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter keinen Zugang zum elektronischen Netz hat und diesen um Zugang zu einem anderen, nichtelektronischen Kommunikationsweg ersucht. </em></p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Damit ist auch der Streit zwischen dem OLG K&#246;ln und dem OLG Hamm zu dieser Frage entschieden. Insoweit hatte der BGH die Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><a title="EuGH C 298/07" href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&#038;newform=newform&#038;alljur=alljur&#038;jurcdj=jurcdj&#038;jurtpi=jurtpi&#038;jurtfp=jurtfp&#038;alldocrec=alldocrec&#038;docj=docj&#038;docor=docor&#038;docop=docop&#038;docav=docav&#038;docsom=docsom&#038;docinf=docinf&#038;alldocnorec=alldocnorec&#038;docnoj=docnoj&#038;docnoor=docnoor&#038;typeord=ALLTYP&#038;docnodecision=docnodecision&#038;allcommjo=allcommjo&#038;affint=affint&#038;affclose=affclose&#038;numaff=C+298%2F07&#038;ddatefs=&#038;mdatefs=&#038;ydatefs=&#038;ddatefe=&#038;mdatefe=&#038;ydatefe=&#038;nomusuel=&#038;domaine=&#038;mots=&#038;resmax=100&#038;Submit=Suchen">Urteil vom 16.10.2008 -  C 298/07 </a></p>
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		</item>
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		<title>Impressum-FAQ</title>
		<link>http://www.ra-dr-graf.de/blog/2008/06/11/impressum-faq/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Jun 2008 14:23:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator></dc:creator>
				<category><![CDATA[Impressum]]></category>

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		<description><![CDATA[Obwohl die Impressumpflicht schon seit vielen Jahren besteht, gibt es auf diesem Gebiet immer noch erstaunlich viele Unsicherheiten und entsprechend h&#228;ufigen Abmahnungen. Auch die Rechtsprechung entwickelt sich weiter. Dieser Beitrag soll die wichtigsten Grundlagen zum Impressum kurz darstellen und Fehler und Abmahnungen vermeiden helfen. Rechtliche Grundlage ist § 5 TMG (fr&#252;her § 6 TDG). Welche [...]]]></description>
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<p>Obwohl die Impressumpflicht schon seit vielen Jahren besteht, gibt es auf diesem Gebiet immer noch erstaunlich viele Unsicherheiten und entsprechend h&#228;ufigen Abmahnungen. Auch die Rechtsprechung entwickelt sich weiter.</p>
<p>Dieser Beitrag soll die wichtigsten Grundlagen zum Impressum kurz darstellen und Fehler und Abmahnungen vermeiden helfen.</p>
<p>Rechtliche Grundlage ist <a title="§ 5 TMG" href="http://www.bundesrecht.juris.de/tmg/__5.html">§ 5 TMG</a> (fr&#252;her § 6 TDG).<br />
<strong>Welche Fehler kommen besonders h&#228;ufig vor?</strong></p>
<ul>
<li>Der Verantwortliche wird nicht mit Vor- und Zunamen genannt (wichtig bei Einzelfirmen)</li>
<li>Bei juristischen Personen wird der Vertretungsberechtigte nicht angegeben (merke: es muss letztlich immer eine nat&#252;rliche Person als Ansprechpartner vorhanden sein)</li>
<li>Die Aufsichtsbeh&#246;rde wird vergessen (Beispiel: Fahrschule)</li>
<li>Die Umsatz-ID-Nr. wird nicht angegeben. Aber: nur wer diese besitzt (muss beim Finanzamt beantragt werden), kann diese auch angeben. Die Steuernummer hat mit der Umsatzsteuer-ID-Nr. nichts zu tun und muss auch nicht angegeben werden.</li>
<li>Angaben sind versteckt oder nur &#252;ber mehr als zwei Klicks zu finden und damit nicht mehr &#8220;unmittelbar erreichbar</li>
<li>Auch bei Ebay m&#252;ssen ebenfalls Impressumangaben gemacht werden, wenn es sich um ein gewerbliches Angebot handelt</li>
<li>Vorsicht bei der Verwendung von Bildern f&#252;r das Impressum. Zwar gibt es noch keine Gerichtsentscheidung, die das untersagen w&#252;rde, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass Gerichte diese Form der Darstellung als nicht &#8220;leicht auffindbar und jederzeit verf&#252;gbar&#8221; i. S. d. Gesetzes ansehen w&#252;rden.</li>
</ul>
<p><strong>Was kann passieren, wenn das Impressum nicht vorhanden ist oder nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht?</strong></p>
<ul>
<li>Ein Versto&#223; gegen die Impressumpflicht stellt gem&#228;&#223; § 16 TMG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bu&#223;geld bis zu 50.000,00 EUR belegt werden.</li>
<li>Verbraucherschutzvereine und Mitbewerber k&#246;nnen wegen eines Wettbewerbsversto&#223;es abmahnen. Zwischen verschiedenen Oberlandesgerichten ist derzeit umstritten, ob ein Versto&#223; gegen § 5 TMG eine wettbewerbsrechtliche Bagatelle darstellt. Das OLG Hamm geht in einer j&#252;ngeren Entscheidung davon aus, dass es sich immer um einen relevanten Wettbewerbsversto&#223; handelt, wenn das Impressum fehlt oder fehlerhaft ist.</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Impressumpflicht vor dem EuGH</title>
		<link>http://www.ra-dr-graf.de/blog/2008/05/28/impressumpflicht-vor-dem-eugh/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 May 2008 07:58:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator></dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>

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		<description><![CDATA[Da zwischen den Instanzgerichten umstritten ist, ob im Impressum neben der Email-Adresse auch eine Telefonnummer anzugeben ist, wurde der EuGH angerufen. In seinen Schlussantr&#228;gen vertritt Generalanwalt die Auffassung, dass die Telefonnummer nicht angegeben werden m&#252;sse. Teilweise klingen die Ausf&#252;hrungen des Generalanwalts (Rn. 36) etwas ironisch, was die Technikskepsis (der Deutschen?) angeht: 36. Gesch&#228;ftliche Transaktionen im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Da zwischen den Instanzgerichten umstritten ist, ob im Impressum neben der Email-Adresse auch eine Telefonnummer anzugeben ist, wurde der EuGH angerufen. In seinen <a title="Schlussantr&#228;ge in der Rs. 296/07" href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&#038;newform=newform&#038;alljur=alljur&#038;jurcdj=jurcdj&#038;jurtpi=jurtpi&#038;jurtfp=jurtfp&#038;alldocrec=alldocrec&#038;docj=docj&#038;docor=docor&#038;docop=docop&#038;docav=docav&#038;docsom=docsom&#038;docinf=docinf&#038;alldocnorec=alldocnorec&#038;docnoj=docnoj&#038;docnoor=docnoor&#038;typeord=ALLTYP&#038;allcommjo=allcommjo&#038;affint=affint&#038;affclose=affclose&#038;numaff=C-298%2F07&#038;ddatefs=&#038;mdatefs=&#038;ydatefs=&#038;ddatefe=&#038;mdatefe=&#038;ydatefe=&#038;nomusuel=&#038;domaine=&#038;mots=&#038;resmax=100&#038;Submit=Suchen">Schlussantr&#228;gen </a>vertritt Generalanwalt die Auffassung, dass die <strong>Telefonnummer nicht angegeben werden m&#252;sse</strong>.</p>
<p>Teilweise klingen die Ausf&#252;hrungen des Generalanwalts (Rn. 36) etwas ironisch, was die Technikskepsis (der Deutschen?) angeht:</p>
<p><em>36. Gesch&#228;ftliche Transaktionen im Internet rufen einiges Misstrauen hervor, so dass sie besondere Garantien in Bezug auf die Identit&#228;t und die Zuverl&#228;ssigkeit des Diensteanbieters verlangen. Man kann aber heute diesen Garantien nicht ein Kommunikationsmittel hinzuf&#252;gen, das dem Umfeld selbst, in dem die Gesch&#228;ftst&#228;tigkeit stattfindet, fremd ist, nur weil man es als herk&#246;mmlicher und bekannter, insgesamt als sicherer ansieht. Schon immer hat es in der Menschheitsgeschichte Ablehnung und Skepsis gegen&#252;ber neuen Gesch&#228;ftsformen gegeben, und das Telefon selbst, jetzt so allt&#228;glich und vertrauensw&#252;rdig, erweckte gro&#223;es Misstrauen, als es begann, in die menschlichen Beziehungen vorzudringen(9). </em></p>
<p>Da der EuGH sich in der Regel den Ausf&#252;hrungen des Generalanwalts anschlie&#223;t, ist davon auszugehen, dass der EuGH dementsprechend entscheiden wird. Damit wird ein Streitpunkt im Rahmen der Impressumpflicht gem. § 5 TMG erledigt.</p>
<p>Das Thema Impressum und Wettbewerbsversto&#223; an sich bleibt jedoch weiter aktuell. So hat das OLG Hamm entschieden, dass Verst&#246;&#223;e gegen § 5 TMG in keinem Falle eine Bagatelle i. S. d. § 3 UWG darstellen. Zur Begr&#252;ndung wird Artikel 7 Abs. 5 der UGP-Richtlinie herangezogen. Danach werden als wesentlich alle Informationen eingestuft, die das Gemeinschaftsrecht in Bezug auf die kommerzielle Kommunikation vorsieht. Zu solchen Informationen geh&#246;ren nach Anhang II zu dieser Vorschrift gerade auch die Pflichtangaben des Art. 5 der Richtlinie 2000/31/EG &#252;ber bestimmte Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Verkehrs im Binnenmarkt. Die Richtlinie 2005/29/EG &#252;ber unlautere Gesch&#228;ftspraktiken wird schon jetzt &#8211; vor Umsetzung in deutsches Recht &#8211; von den Gerichten als Auslegungsma&#223;stab herangezogen. Die Umsetzung wird jedoch demn&#228;chst erfolgen. So hat das Bundeskabinett am 21.05.2008 den Entwurf zur &#196;nderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Das Gesetz gibt den Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Rechtssicherheit. U. a. wird es eine &#8220;Schwarze Liste&#8221; von unlauteren Gesch&#228;ftspraktiken geben.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Grundsatzurteil des BGH zur Impressumpflicht</title>
		<link>http://www.ra-dr-graf.de/blog/2006/10/19/grundsatzurteil-des-bgh-zur-impressumpflicht/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Oct 2006 09:29:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator></dc:creator>
				<category><![CDATA[Impressum]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://lehmann-graf.de/blog/2006/10/19/grundsatzurteil-des-bgh-zur-impressumpflicht/</guid>
		<description><![CDATA[Mit Urteil vom 20.07.2006 (Az.: 1 ZR 228/03) hat der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung zum Thema „Impressum“ sowie zu der Frage der klaren und verst&#228;ndlichen Zurverf&#252;gungstellung von speziellen Informationen bei Fernabsatzvertr&#228;gen gem. § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1 BGB-InfoV erlassen. Dabei hat er mehrere Streitfragen gekl&#228;rt. Die streitgegenst&#228;ndliche Internetseite in [...]]]></description>
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<p class="MsoNormal">Mit Urteil vom 20.07.2006 (<a title="BGH 1 ZR 228/03" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;Datum=2006&#038;Sort=3&#038;Seite=10&#038;nr=37635&#038;pos=322&#038;anz=2105">Az.: 1 ZR 228/03</a>) hat der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung zum Thema „Impressum“ sowie zu der Frage der klaren und verst&#228;ndlichen Zurverf&#252;gungstellung von speziellen Informationen bei Fernabsatzvertr&#228;gen gem. § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1 BGB-InfoV erlassen. Dabei hat er mehrere Streitfragen gekl&#228;rt.</p>
<p class="MsoNormal">Die streitgegenst&#228;ndliche Internetseite in „Online-Magazinen f&#252;r Arzt und Patient“ beinhaltete die M&#246;glichkeit, Zeitschriften, B&#252;cher und Newsletter mit einem Onlinebestellformular &#252;ber das Internet zu bestellen. Die Firma, die Vertretungsverh&#228;ltnisse, die Handelsregistereintragung und die Anschrift der Beklagten waren dabei nicht auf der Interneteingangsseite und dem Bestellformular angegeben. Diese waren erst nach einem Klick auf den in der linken Navigationsleiste befindlichen Link „Kontakt“ und durch ein weiteres Anklicken auf „Impressum“ auf der sich anschlie&#223;end &#246;ffnenden Internetseite ersichtlich. Dabei sind auf dieser zweiten Seite in gleicher Weise weitere Links enthalten zu den Bereichen „Redaktion“, „Vertrieb/Abos“, „Anzeigenverkauf“, „Pharmakommunikation“, der „Verlag R.“ und „Ihr Weg zu uns“.</p>
<p class="MsoNormal">Die Kl&#228;gerin ist eine Wettbewerbszentrale. Sie ist der Auffassung gewesen, dass die Angaben gem. <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tdg/__6.html">§ 6 TDG</a> nicht leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar seien. Dabei wurde ihr erstinstanzlich Recht gegeben, das Berufungsgericht wies die Klage jedoch zur&#252;ck. Diese Entscheidung wurde vom BGH best&#228;tigt.</p>
<p><u>1. Streitfrage: </u></p>
<p class="MsoNormal">Stellt ein Versto&#223; gegen § 6 TDG/§ 10 Abs. 2 MDStV einen Wettbewerbsversto&#223; gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar?</p>
<p class="MsoNormal">Der BGH bejaht dies. Es handele sich dabei um Verbraucherschutzvorschriften, denen eine Schutzfunktion zukomme und die eine so genannte Marktverhaltensregel darstellen. Dies war zuletzt auch herrschende Meinung bei der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur. Letzte Zweifel wurden damit ausger&#228;umt.</p>
<p><u>2. Streitfrage </u></p>
<p class="MsoNormal">Welche Anforderungen sind an eine Anbieterkennzeichnung mit Blick auf das Transparenzgebot des § 6 TDG (leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und st&#228;ndig verf&#252;gbar) zu stellen? Unter welchem Begriff m&#252;ssen die Angaben erscheinen?</p>
<p class="MsoNormal">Denkbar sind verschiedene Begriffe: „Anbieterkennzeichnung“, „Kontakt“, „Impressum“.</p>
<p class="MsoNormal">Der BGH schlie&#223;t sich insoweit den Feststellungen des Berufungsgerichts an, wonach dem „<em>durchschnittlich informierten Nutzers des Internets</em>“ mittlerweile bekannt sei, dass mit den Begriffen „Kontakt“ und „Impressum“ Links bezeichnet werden, &#252;ber die der Nutzer zu einer Internetseite mit den Angaben zur Anbieterkennzeichnung gelange. Damit sei der Zweck der Informationspflichten erf&#252;llt. Diese sollen dem Verbraucher klar und unmissverst&#228;ndlich darauf hinweisen, „<em>mit wem er in gesch&#228;ftlichen Kontakt tritt</em>“! Nicht erforderlich ist nach Auffassung des BGH, dass sich die Angaben auf der Startseite befinden. Dann m&#252;sse allerdings gew&#228;hrleistet sein, dass auf den folgenden Seiten die Begriffe „Kontakt“ oder „Impressum“ gew&#228;hlt werden. Obwohl der BGH sich hier allein auf die Feststellungen des Berufungsgerichts st&#252;tzt, was die Frage des durchschnittlich informierten Nutzers des Internets im Zusammenhang mit den Begriffen „Kontakt“ und „Impressum“ angeht, ist davon auszugehen, dass die Entscheidung des BGH auch nicht anders ergangen w&#228;re, wenn das Berufungsgericht zu einem anderen Ergebnis gekommen w&#228;re. Dann h&#228;tten sich die BGH-Richter selbst als „durchschnittlich informierte Nutzer des Internet“ angesehen. Man wird also festhalten k&#246;nnen, dass die Begriffe „Kontakt“ und „Impressum“ beide geeignet sind, um auf die Anbieterkennzeichnung in ausreichender Weise hinzuweisen.</p>
<p><u>3. Streitfrage </u></p>
<p class="MsoNormal">Wie viele Zwischenschritte („Klicks“) sind im Rahmen der „unmittelbaren Erreichbarkeit“ zul&#228;ssig?</p>
<p class="MsoNormal">Dazu f&#252;hrt der BGH wie folgt aus:</p>
<p class="MsoBodyText"><em>Die Anbieterkennzeichnung der Beklagten ist &#252;ber den Link „Kontakt“ und den weiteren Link „Impressum“ auch unmittelbar erreichbar. Davon ist auszugehen, wenn die erforderliche Information ohne wesentliche Zwischenschritte aufgerufen werden kann (&#8230;). Die Angaben m&#252;ssen ohne langes Suchen auffindbar sein (&#8230;). Eine unmittelbare Erreichbarkeit scheitert nicht daran, dass der Nutzer nicht schon in einem Schritt, sondern erst in zwei Schritten zu den ben&#246;tigten Informationen gelangt. </em></p>
<p class="MsoNormal">Dadurch, dass der Link „Kontakt“ deutlich abgesetzt von anderen Men&#252;punkten in der linken Navigationsspalte angegeben ist, wird ein langes Suchen des Nutzers verhindert.</p>
<p><u>Praktische Konsequenz: </u></p>
<p class="MsoNormal">Men&#252;punkte, die einen Link zu den Angaben der Anbieterkennzeichnung darstellen, sollten in der Navigationsleiste entsprechend hervorgehoben werden.</p>
<p class="MsoNormal">Dies ist eine Besonderheit des vom BGH entschiedenen Falls:</p>
<p class="MsoBodyText"><em>Zwar kann das Anbringen verschiedener Links die unmittelbare Erreichbarkeit beeintr&#228;chtigen, wenn der Nutzer zwischen ihnen erst eine Auswahl treffen oder mehrere Links anklicken muss, weil sie nicht eindeutig sind (&#8230;). Im Streitfall wird die Anbringung mehrerer Links neben der Bezeichnung „Impressum“ auf der zweiten Internetseite, die s&#228;mtlich auf die Anbieterkennzeichnung hinweisen, vom Klageantrag jedoch nicht erfasst. Die Kl&#228;gerin hat eine Mehrdeutigkeit der Links auf der Internetseite, die sich nach dem Anklicken des Links „Kontakt“ &#246;ffnet, in den Tatsacheninstanzen nicht geltend gemacht, sondern sich hierauf erstmals in der Revisionsinstanz berufen. </em></p>
<p class="MsoNormal">Das bedeutet, dass bei einem entsprechenden Tatsachenvortrag die unmittelbare Erreichbarkeit bei einem „Zwei-Klick-Impressum“ vom Gericht verneint kann. Dies ist n&#228;mlich dann der Fall, wenn auf der nach dem ersten Klick sich &#246;ffnenden Seite neben den Pflichtangaben gem. § 6 TDG weitere hiervon unabh&#228;ngige Informationen gegeben werden, z.B. eine Anfahrtsskizze. Nur dadurch, dass dies von der Kl&#228;gerseite nicht rechtzeitig vorgetragen wurde, spielte es im entschiedenen Fall keine Rolle.</p>
<p><u>4. Streitfrage </u></p>
<p class="MsoNormal">Reicht es aus, dass die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BGB-InfoV erforderlichen Angaben mittels eines Links vom Verbraucher aufgerufen werden k&#246;nnen oder ist es notwendig, dass die Informationen im Onlinebestellformular aufgelistet sind oder im Laufe eines Bestellvorganges zwangsweise aufgerufen werden m&#252;ssen?</p>
<p class="MsoNormal">Diese Frage stellt sich immer, wenn bei einer gesch&#228;ftlich genutzten Internetseite auch eine unmittelbare Bestellm&#246;glichkeit besteht.</p>
<p class="MsoNormal">Dazu stellt der BGH eindeutig fest:</p>
<p class="MsoBodyText"><em>Eine bestimmte Stelle, an der die Informationen zu erteilen sind, ist im Gesetz nicht vorgeschrieben. Erforderlich ist allein eine klare und verst&#228;ndliche Information, nicht mehr und nicht weniger. Danach kann es – wie im Streitfalle – ausreichen, dass die nach §§ 1 Abs. 1 NR. 1 BGB-InfoV erforderlichen Angaben mittels eines Links vom Verbraucher aufgerufen werden k&#246;nnen.</em></p>
<p class="MsoNormal">Fazit:</p>
<p class="MsoNormal">Der BGH stellt auch an dieser Entscheidung mehrmals auf das neue Verbraucherleitbild ab, n&#228;mlich den „durchschnittlich informierten Nutzer des Internets“. Dieser kennt sich mit den Begebenheiten des Internets, insbesondere mit Links, aus. &#220;bertriebenen Anforderungen an gesetzliche Informationspflichten wird damit erneut ein Riegel vorgeschoben.</p>
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