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Archiv für die Kategorie „Gewinnspielrecht“

OLG Köln: Geldspielgeräte / Geldspielautomaten sind auch dann auf zulässige Anzahl anzurechnen, wenn sie nur in einem „Kennenlernmodus“ betrieben werden

Rechtsnormen: § 144 GewO; §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1, 19 Abs. 1 Nr. 1, 3 SpielV

Mit Beschluss vom 06.02.2009 (Az. 81 Ss-OWi 94/08) hat das OLG Köln entschieden, dass Geldspielgeräte / Geldspielautomaten auch dann auf die nach § 3 SpielV zulässige Anzahl anzurechnen sind, wenn sie lediglich in einem „Kennenlernmodus” betrieben werden, der durch die Gerätesoftware weder die Einzahlung von Geld noch die Auszahlung eines eventuellen Spielgewinns ermöglicht. Demgegenüber sind solche Geldspielgeräte / Geldspielautomaten auf die nach § 3 SpielV zulässige Anzahl nicht anzurechnen, die wegen eines Defekts nicht funktionsfähig sind und auch nicht durch wenige Handgriffe wieder betriebsbereit gemacht werden können.

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OLG Brandburg: Glücksspielmonopol – Werbung für staatliches Glücksspielprodukt „L-Dorado“ ist unzulässig – kein Rechtsmissbrauch, wenn nur staatliche Lottogesellschaft wegen Gesetzesverstößen in Anspruch genommen wird

Mit Urteil vom 03.05.2011 (Az. 6 U 41/10) hat das OLG Brandenburg entschieden, dass die Werbung für das Glücksspielprodukt „L-Dorado“ weiterhin unzulässig ist. Ein Interessenverband handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er nur staatliche, nicht aber eigene Gesellschaft wegen Gesetzesverstößen in Anspruch nimmt.

Zum Sachverhalt:

Sowohl über ihre lokalen Annahmestellen als auch über das Internet vertrieb die brandenburgische Lottogesellschaft das Produkt „L-Dorado“. Online konnte der Nutzer Spielscheine ausfüllen, Bankdaten eingeben und diese Datensätze elektronisch an die Gesellschaft übermitteln, woraufhin diese dem Kunden dann per Briefpost einen Bestellschein übersandte, den der Kunde mit einem freien Rückantwortumschlag unterschrieben zurückzusenden hatte, um schließlich von der Gesellschaft postalisch einen Lottoschein  zu erhalten. Diesen Beitrag weiterlesen »

OLG Köln: Vorlage eines Lichtbildausweises zur Identitätskontrolle gem. § 21 Abs. S. 2 GlüStV zwingend erforderlich; ausländischer Wettanbieter kann mögliches Fehlverhalten eines Glücksspiel-Staatsmonopolisten gerichtlich prüfen lassen

Rechtsnormen: § 242 BGB;  §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 21 Abs. 3 S. 2 GlüStV

Mit Urteil vom 08.10.2010 (Az. 6 W 142/10) hat das OLG Köln entschieden, dass es ist nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn ein ausländischer Wettanbieter die Regeln des Glücksspielstaatsvertrages gegen Inhaber des staatlichen Sportwettenmonopols mit wettbewerbsrechtlichen Mitteln durchsetzt.

Nur die Kontrolle eines vorgelegten amtlichen  Lichtbildausweises gewährleistet die Erfüllung der gemäß § 21 Abs. 3 S. 2 erforderlichen Identitätskontrolle zum Ausschluss gesperrter Spieler.

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VG Potsdam: Rechtswidrigkeit einer Hausverlosung im Internet – Verstoß gegen GlüStV

Rechtsnormen: §§ 4 Abs. 4, 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 Nr. 3 GlüStV

Mit Beschluss vom 12.01.2011 (Az. VG 6 L 327/10) hat das VG Potsdam einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine vom brandenburgischen Innenministerium ausgesprochene Untersagung, die Verlosung eines Wohngrundstücks in Brandenburg über das Internet zu veranstalten, abgelehnt.

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BGH: „FIFA-WM-Gewinnspiel“ – zu den Informationspflichten des Werbefernsehens bei Gewinnspielen

Rechtsnormen: §§ 3, 4, 8, 12 UWG; EG-Richtlinie Nr. 2005/29

Mit Urteil vom 09.07.2009 (Az. I ZR 64/07) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass nicht bereits in einer Fernsehwerbung die Teilnahmebedingungen eines Gewinnspiels angezeigt werden müssen. Hier genügt der Verweis auf Teilnahmekarten oder auf eine Internetpräsenz, die den Teilnehmer über die Bedingungen informiert. Bei überraschenden Klauseln oder vorher nicht zu erwartenden Beschränkungen, die eine Gewinnspielteilnahme nicht ohne größere Zwischenschritte ermöglichen – bspw. durch ein Telefonat bei einer im Rahmen der Fernsehwerbung dargestellten Hotline – gilt dies nicht. Diesen Beitrag weiterlesen »

VGH Bayern: Glücksspielstaatsvertrag verfassungskonform – Internet-Glücksspiel-Verbot rechtmäßig

Der bayrische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 12.03.2010 (Az. 10 CS 09.1734) entschieden, dass das Werbeverbot im Internet für Glücksspiel rechtmäßig ist. Auch gilt das Verbot für Inhaber von DDR-Gewerbeerlaubnissen. Diesen Beitrag weiterlesen »