Archiv für die Kategorie „eBay und Onlineshops“
Gehirne von Kriminellen und Suchmaschinenoptimierung
So weit geht es also schon: da wird der Betreiber eines Onlineshops damit erpresst, dass durch ein Negativ-Suchmaschinen”optimierung” das Ranking bei Google verschlechtert wird, wenn nicht gezahlt wird.
Strafrechtlich gesehen ist das Erpressung.
Aber natürlich auch zivilrechtlich unzulässig als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Wenn das von Seiten eines Mitbewerbers kommt: auch wettbewerbswidrig.
In derartigen Fällen gilt es also, Strafanzeige zu erstatten, um dann über die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft an den Namen des Erpressers zu gelangen.
Abmahnung Ines Martin wegen Widerrufsbelehrung
Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt Tawil für Frau Ines Martin (Ebayname: ines360) vor. Abgemahnt wird das Fehlen einer Kostentragungsvereinbarung bei Ebay im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung. Es geht also darum, dass die sog. 40-EUR-Klausel nicht nur in der Widerrufsbelehrung, sondern auch als gesonderte Klausel in den AGB oder an anderer Stelle auftaucht. Die geltend gemachten Abmahnungskosten betragen 651,80 EUR. Gerne steht die Kanzlei Dr. Graf für eine Erstberatung zur Verfügung, um Ihnen Ihre Reaktionsmöglichkeiten zu erläutern.
AG Hamm: Vorsicht, Vertragsschluss! – Vorzeitige Beendigung eines eBay-Angebots auch vor Ablauf der 12-Stunden-Frist nur bei Vorliegen eines berechtigten Grundes
Rechtsnormen: § 9 Nr. 11 AGB (eBay) , § 304 ZPO
Mit Urteil vom 14.09.2011 (Az. 17 C 157/11) hat das Amtsgericht Hamm entschieden:
Ein bei eBay eingestelltes Angebot kann auch vor Ablauf von 12 Stunden vor Versteigerungsende nicht ohne Rechtsfolgen für den Anbieter gegenüber dem Meistbietenden zurück genommen werden.
(Leitsatz des Gerichts)
Zum Sachverhalt:
Via eBay bot der Beklagte einen Automotor mitsamt einem passenden Getriebe (VW Golf 5 GTI) zum Verkauf an. Weil er den Motor nicht mehr verkaufen wollte, beendete er sein Angebot vorzeitig. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger mit einem Gebot iHv EUR 201,- Höchstbietender . Der Kläger forderte den Beklagten zur Durchführung des Geschäfts mit einem Kaufpreis in Höhe seines Höchstgebots auf, was dieser ablehnte. Nach weiterer Fristsetzung erklärte der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag und fordert Schadensersatz vom Beklagten. Zur Begründung seines Schadensersatzanspruches führt er aus, der Motor und die Anbauteile hätten einen objektiven Wert von EUR 3000,-. Nach Abzug seines Höchstgebots (= Kaufpreis) stünde ihm durch die unberechtigte Weigerung des Beklagten ein Schadensersatz iHv EUR 2799,- zu. Demgegenüber ist der Beklagte ist der Ansicht, entsprechend § 9 Nr. 11 AGB der eBay-Verkaufsplattform sei er zum Abbruch berechtigt gewesen. Im Übrigen habe der Motor lediglich einen objektiven Wert von EUR 2000,-.
Das AG Hamm entschied nun, dass der eingeklagte Anspruch des Klägers dem Grunde nach berechtigt sei.
Unter Verweis auf eine aktuelle BGH-Entscheidung (Urt. v. 08.06.2011, Az. VIII ZR 305/10) , nach der als Grundlage für die Beziehungen der Parteien untereinander die AGB der (eBay-)Verkaufsplattform hinzuzuziehen sind, „weil beide Parteien diesen zuvor zugestimmt haben und deshalb davon auszugehen ist, dass beide Parteien nur auf dieser Grundlage handeln wollen“, geht das AG Hamm auf die einzelnen Bestimmungen von eBay.de ein. Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass zum vorzeitigen Abbruch einer Auktion „ein vorzeitiger Beendigungsgrund vorliegen und die technischen Voraussetzungen für ein Beenden gegeben sein müssen“.
Gründe für eine vorzeitige Beendigung seien das Verlorengehen, eine Beschädigung oder ein „anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar sein“.
Vorliegend lagen diese Gründe bei dem Beenden des Angebots durch den Beklagten nicht vor:
„ Dass der Verkäufer sich entschließt, den Artikel nunmehr doch nicht zu verkaufen, bedeutet nicht, dass er nicht mehr für einen Verkauf zur Verfügung steht. Auch die Bedingungen von eBay machen deutlich, dass eine nur vom Willen des Verkäufers abhängige Beendigung eines Angebots nicht zulässig sein soll. Neben diesem Beendigungsgrund müssen die technischen Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung gegeben sein. Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, kann es ohne Einschränkungen vorzeitig beendet werden, bei Vorliegen von Geboten wird der Verkäufer allerdings gefragt, ob er die Gebote streichen will oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchte. Läuft dagegen das Angebot noch weniger als 12 Stunden, kann das Angebot bei Vorliegen von Geboten zwar beendet werden, der Artikel muss aber an den Höchstbietenden verkauft werden. Neben den Voraussetzungen für das vorzeitige Beenden müssen aber in jedem Fall die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rücknahme eines Angebotes oder – so der BGH – jedenfalls die von eBay genannten wichtigen Gründe wie Verlust oder Zerstörung vorliegen. “
Gemäß den eBay-AGB sei eine vorzeitige Beendigung und ein damit verbundenes Sich-vom-Angebot-Lösen dann möglich, wenn der Anbietende dazu rechtlich berechtigt sei. In diesem Fall müsse die vorzeitige Beendigung sowie eine mögliche Streichung von Angeboten aber auch technisch umsetzbar sein. (§ 9 Abs. 11 eBay-AGB) .
Das Gericht schließt aus dieser für alle eBay-Nutzer verbindlichen Regel:
„Die deutlichen Hinweise von eBay lassen also nicht die Auslegung zu, jeder Verkäufer könne sein Angebot ohne Verpflichtung zurücknehmen, wenn die Auktion noch 12 Stunden oder länger läuft. Damit ist ein Kaufvertrag über den angebotenen kompletten Motor für einen VW Golf 5 GTI mit allen Anbauteilen, Steuergerät, Turbolader und einem 6-Gang Getriebe, Baujahr 2007, Laufleistung 30.000 Km, zwischen dem Beklagten und dem Kläger zu einem Kaufpreis des höchsten Gebots von 201,00 € zustande gekommen .“
Da der Beklagte die Vertragserfüllung trotz Fristsetzung verweigerte, stehe dem Kläger somit ein Schadensersatz zu. Zur Ermittlung der konkreten Höhe des Schadensersatzanspruches bedürfe es aber in Anbetracht der widerstreitenden Ansichten der Parteien hinsichtlich des Wertes der Kaufsache eines Sachverständigengutachtens.
Kommentar:
Das Gericht verweist auf eine recht aktuelle höchstrichterliche Entscheidung . Der BGH hat sich im Rahmen dieses Verfahrens mit den Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung von eBay-Auktionen beschäftigt. Zur Frage einer möglichen Lösung vom Angebot bei einem Diebstahl kam das Gericht zum Ergebnis, dass ein eBay-Verkäufer „auch im Fall eines Diebstahls des angebotenen Artikels eine Berechtigung zur vorzeitigen Beendigung der Auktion hat“. Hierzu habe ich einen Beitrag veröffentlicht, der hier abrufbar ist.
Abmahnung Stenger ZS GmbH
Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung der Firma Stenger ZS GmbH, Inhaber Mc Tec Online-Shop, vertreten durch Herrn Detlef Briele vor.
Es wird die Verwendung der Aussage in einem Ebay-Shop: “Ebay-Gebühren tragen natürlich wir” abgemahnt wg. angeblichen Wettbewerbsverstoßes. Streitwert: 5.100 EUR.
Vor Abgabe der Unterlassungserklärung sollte eine anwaltliche Prüfung stattfinden.
Ab dem 4.8.2011 neue Widerrufsbelehrung
Ab dem 4.8.2011 gelten für Onlinehändler oder Ebayanbieter neue Regelungen zur Widerrufsbelehrung/Rückgabebelehrung. Dabei geht es insbesondere um Änderungen im Zusammenhang mit dem Wertersatz.
Es existieren amtliche Muster, die auf den Einzelfall anzupassen sind. Anders als bei der letzten Änderung im Jahre 2010 ist eine Übergangsfrist von drei Monaten vorgesehen, so dass die neuen Texte spätestens ab dem 4.11.2011 zu verwenden sind. Andernfalls drohen dann erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Mandanten, die unseren Update-Service in Anspruch nehmen, werden über die neuen Texte automatisch informiert.
BGH: eBay-Verkäufer kann auch bei Verlust des angebotenen Artikels durch Diebstahl Auktion vorzeitig beenden
Mit Urteil vom 08.06.2011 (Az. VIII ZR 305/10) hat der BGH hat entschieden, dass ein eBay-Verkäufer auch im Fall eines Diebstahls des angebotenen Artikels eine Berechtigung zur vorzeitigen Beendigung der Auktion hat.
Zum Sachverhalt:
Am 23.08.2009 stellte der Beklagte eine gebrauchte Digitalkamera mit Zubehör bei eBay zur Auktion (Dauer: 7 Tage) ein. Bereits am Folgetag beendete er das Angebot, da die Kamera am Nachmittag des 24.08.2009 gestohlen worden sei. Zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs war der Kläger mit einem Gebot iHv 70 Euro Höchstbietender. Nun fordert der Kläger Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen seinem Gebot und dem von ihm behaupteten Verkehrswert der Kamera mit Zubehör. Diesen Beitrag weiterlesen »
OLG Hamm: Gewerbliche Tätigkeit bei 500 Angeboten in 6 Wochen
Rechtnormen: § 12 UWG; § 14 BGB
Mit Urteil vom 15.03.2011 (Az. I-4 U 204/10) hat das OLG Hamm entschieden, dass ein Internet-Auktionshändler dann gewerblich handelt, wenn er auf einer Internet-Plattform innerhalb von 6 Wochen über 500 Kaufangebote einstellt. Die Annahme einer Gewerblichkeit gelte auch dann, wenn er in diesem Zeitraum lediglich 25 % seiner Waren verkaufe.
Zum Sachverhalt: Diesen Beitrag weiterlesen »