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VG Berlin: Ladenschluss zwingend vor Mitternacht, wenn Sonn- oder Feiertag folgt
Rechtsnorm: § 9 ArbZG
Mit Urteil vom 30.11.2011 (Az. VG 35 K 388.09) hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass die Supermarktkette Kaiser´s Tengelmann ihre Supermärkte an Tagen vor Sonn- und Feiertagen früher als bisher schließen muss.
Zum Sachverhalt:
Klägerin ist die Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann. Einige ihrer Berliner Filialen sind bis Mitternacht geöffnet, so auch an Tagen vor Sonn- und Feiertagen. Die Mitarbeiter werden wie üblich auch nach Ladenschuss zu Abschlussarbeiten (z.B. Auffüllen von Regalen, Putzen, Kassenbericht) herangezogen. Das zuständige Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit äußerte immense Bedenken gegenüber dieser Geschäftspraxis und leitete ein Bußgeldverfahren gegen die Supermarktkette ein.
Kaiser’s begehrt mit der Klage nun die Feststellung, dass die bisherige Geschäftspraxis der Ladenöffnung bis Mitternacht auch an Tagen vor Sonn- und Feiertagen rechtmäßig ist. Diesen Beitrag weiterlesen »