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Archiv für Januar 2012

Anwaltskanzlei Dr. Graf auf der Erfindermesse OWL vom 22.-23.3.2012

Vom 22. bis zum 23.3.2012 findet in Gütersloh die alljährliche “Genial”-Erfindermesse OWL statt. Auf der Messe können Patente gekauft und Lizenzen vergeben werden. Agenten finden hier Produkte für den Verkauf. Industrie, Geldgeber, Verteiler und Promoter haben die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, Erfindungen zu fördern, zu bewerben und zu kaufen. Fachbesucher und dem breiten Publikum werden Neuheiten und
Forschungsarbeiten vorgestellt.

Rechtsanwalt Dr. Graf wird dort teilnehmen und zwei Vorträge halten zu den Themen “Schutz von Marken” sowie “Geschmacksmuster: das verkannte Schutzrecht”. Außerdem steht Rechtsanwalt Dr. Graf während der Messe für Fragen zur Verfügung.

Abmahnung Deutsche Umwelthilfe – Unterlassungserklärung prüfen lassen

Wie bereits in den News vom 12.01.2012 berichtet, mahnt die Deutsche Umwelthilfe Autohändler wegen Verstößen gegen die PKW-EnVKV ab. Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine entsprechende vorformulierte Unterlassungserklärung vor. Es ging um einen Verstoß wegen der Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen im Zusammenhang mit einer Internetwerbung. Konkrete PKW-Angebote einzelner Fahrzeuge (in einem “virtuellen Verkaufsraum”) wurden von dem Autohaus jedoch nicht angeboten. Dennoch findet sich in der geforderten Unterlassungserklärung auch ein Passus, wonach in Zukunft auch die CO2-Effizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung vom Vertragsstrafenversprechen erfasst ist. Die Regelung greift jedoch nur bei Angeboten in virtuellen Verkaufsräumen (Anlage 4 zu § 5 Abschnitt II Nr. 4). Ferner wurden auch “Werbeschriften” (z. B. Tageszeitungen, Kataloge) mit erfasst, obwohl es sich um eine Werbung im Internet handelt, die davon zu unterscheiden ist.

Die geforderte Unterlassungserklärung ist daher zu weit gefasst. Wenn ein betroffenes Unternehmen diese ungeprüft unterschreibt, ist sie dann natürlich daran gebunden. Es ist also dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung durch einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Viele Betroffene wissen nicht, dass Unterlassungserklärungen auch abgewandelt und eingeschränkt werden dürfen, wenn sie zu weit gehen. Im Rahmen der Beratung ist auch zu erörtern, welche Vor- und Nachteile es hat, gar keine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Vertragsstrafe fließt dem Vertragspartner im Verstoßensfalle zu, ein Ordnungsmittel, das vom Gericht bei einem gerichtlichen Unterlassungstitel erlassen wird (wenn die Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird), fließt in die Staatskasse.

Hilfe bieten auch Fachverbände (z. B. ZDK, ZLW). Dort laufen viele Informationen und konkret Abmahnungsfälle zusammen. Nur so kann man als Betroffener den Überblick erhalten, wie viele Abmahnungen mit welchen Inhalten versandt wurden, ob es sich um eine Serienabmahnung handelt.

 

LG Berlin: Abofalle live2gether.de – keine Zahlungspflicht des Nutzers, da kein gültiger Vertrag

Rechtsnormen: §§ 155, 305c BGB; § 1 Abs. 6 PAngV

Mit Urteil vom 21.10.2011 (Az. 50 S 143/10) hat das LG Berlin entschieden:

Ist die Entgeltpflicht für eine Dienstleistung auf einem Anmeldeformular im Internet und den später übersandten AGB so versteckt, dass der durchschnittlich aufmerksame Internetnutzer diese nicht erkennt, so kommt kein Vertrag zustande.

(Leitsatz des Gerichts)

Zum Sachverhalt:

Die Klägerin betreibt die Website www.live2gether.de. Nach erfolgter kostenpflichtiger Anmeldung bietet sie auf dieser Seite Zugang zu einer Datenbank, in der sich Wohngemeinschaftsangebote und entsprechende Gesuche von anderen Teilnehmern befinden. Die Nutzung der Seite kostet monatlich 8 Euro bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten, zu zahlen je für ein Jahr im Voraus.

Die Beklagte meldete sich 2009 an. Nach Eingabe ihrer persönlichen Daten erhielt sie von der Klägerin eine E-Mail mit einem Verifikationslink zwecks Bestätigung der Anmeldung. Diesen Link betätigte sie auch. Infolgedessen übersendete ihr die Klägerin eine Rechnung iHv EUR 96,- (Vorab-Gebühr für 12 Monate Nutzungsmöglichkeit). Die Beklagte lehnt die Zahlung an. Sie argumentiert, sie habe nicht in dem Bewusstsein gehandelt, dass die Anmeldung kostenpflichtig sei, weil auf der Anmeldeseite und in den AGB nicht hinreichend deutlich darauf hingewiesen werde. Wegen der äußeren Gestaltung der Website und weil vergleichbare Angebote im Internet in erheblichem Umfang kostenlos unterbreitet würden, habe sie mit einer Entgeltregelung nicht rechnen müssen.

Nachdem das AG Berlin die Beklagte antragsgemäß zur Zahlung verurteilt hatte, legte sie das Rechtsmitte der Berufung beim LG Berlin ein. Das Landgericht entschied nun zugunsten der Beklagten. Diesen Beitrag weiterlesen »

VG Berlin: Ladenschluss zwingend vor Mitternacht, wenn Sonn- oder Feiertag folgt

Rechtsnorm: § 9 ArbZG

Mit Urteil vom 30.11.2011 (Az. VG 35 K 388.09) hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass die Supermarktkette Kaiser´s Tengelmann ihre Supermärkte an Tagen vor Sonn- und Feiertagen früher als bisher schließen muss.

Zum Sachverhalt:

Klägerin ist die Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann. Einige ihrer Berliner Filialen sind bis Mitternacht geöffnet, so auch an Tagen vor Sonn- und Feiertagen. Die Mitarbeiter werden wie üblich auch nach Ladenschuss zu Abschlussarbeiten (z.B. Auffüllen von Regalen, Putzen, Kassenbericht) herangezogen. Das zuständige Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit äußerte immense Bedenken gegenüber dieser Geschäftspraxis und leitete ein Bußgeldverfahren gegen die Supermarktkette ein.
Kaiser’s begehrt mit der Klage nun die Feststellung, dass die bisherige Geschäftspraxis der Ladenöffnung bis Mitternacht auch an Tagen vor Sonn- und Feiertagen rechtmäßig ist. Diesen Beitrag weiterlesen »

Abmahnung wg. Filesharing vom OLG Düsseldorf als “völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung” eingestuft

Eine weitere Gerichtsentscheidung, die Betroffenen von Abmahnungen wg. Filesharing Hoffnung macht: Das OLG Düsseldorf hat am 14. November 2011 – I – 20 W 132/11 – entschieden, dass eine Abmahnung durch die Kanzlei Rasch den urheberrechtlichen Verstoß nicht erkennen lasse und damit ein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten nicht bestehe und auch keine Unterlassungserklärung abgegeben werden müsse. Selbst der bereitwilligste Schuldner könne nicht erkennen, worin der Verstoß zu sehen sei. Begründet wurde dies damit, dass die Dateien auch gemeinfrei sein oder mit einer allgemeinen Lizenz versehen sein könnten.

BGH: Tankstellen-Oligopol ist nicht auszuschließen – OLG Düsseldorf muss über mögliches Oligopol in Benzinwirtschaft neu verhandeln

Rechtsnorm: § 19 GWB

Mit Urteil vom 06.12.2011 (Az. KVR 95/10) hat der BGH entschieden, dass die Frage, ob auf den Märkten für Benzin und Diesel ein marktbeherrschendes Oligopol der Mineralölgesellschaften Shell, Aral/BP, ConocoPhillips (Jet), ExxonMobil/Esso und Total besteht, erneut geprüft werden muss.

Zum Sachverhalt:

Ende 2008 meldete die Total Deutschland GmbH beim Kartellamt an, insgesamt 59 Tankstellen von der Konkurrentin OMV Deutschland GmbH erwerben zu wollen. Nach eigenen Angaben betreibt Total deutschlandweit mehr als 1000 Tankstellen und ist damit viertgrößter Anbieter. Schwerpunktmäßig ist Total in Ostdeutschland tätig. OMV ist hauptsächlich in Süd- und Ostdeutschland vertreten.
Das Bundeskartellamt untersagte die Übernahme mit Beschl. v. 29.04.2009 (Az. B 8-175/08). Die Entscheidung wurde damit begründet, dass bereits jetzt in den vom geplanten Zusammenschluss betroffenen Regionalmärkten Chemnitz, Dresden, Erfurt und Leipzig ein marktbeherrschendes Oligopol der Tankstellenbetreiber Shell, Aral/BP, ConocoPhillips (Jet), ExxonMobil/Esso und Total bestehe. Bei einem Zukauf weiterer 59 Tankstellen durch Total sei von einer Verstärkung dieses Oligopols auszugehen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Abmahnungen des Deutsche Umwelthilfe e. V. wg. PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Der Anwaltskanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung des Deutsche Umwelthilfe e. V. vor. Dieser Verein mahnt Autohändler im Zusammenhang mit Angaben im Zusammenhang mit der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ab. Konkret geht es um die §§ 1, 5 I PKW-EnVKV (Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen). In der angegriffenen Werbung wurde nicht direkt auf die CO2-Werte der beworbenen Fahrzeuge verwiesen. Hierin sieht der Verein einen Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG. Es wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Erstattung von Abmahnungskosten aufgefordert.

Die Anwaltskanzlei Dr. Graf berät betroffene Autohäuser in Bezug auf das weitere Vorgehen. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung muss wohl überlegt sein, da diese zumindest 30 Jahre gilt. Gerade bei den fraglichen, diffizilen Angaben ist die Gefahr groß, dass eine Vertragsstrafe verwirkt werden könnte.

Das Thema der CO2-Angaben wird vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen BGH-Rechtsprechung noch zu vielen Abmahnungen führen, da auch Vorführwagen unter die Auszeichnungspflicht fallen.