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Archiv für Juli 2010

Gedeckelte Abmahngebühr gem. § 97 a Abs. 2 UrhG auch bei Verwendung von drei Fotos auf eBay

Gerade bei der Gestaltung von eBay-Auktionen verwenden Anbieter häufig Fotos, die sie z.B. über die Google-Bildersuche zu dem entsprechenden Produkt gefunden haben. Sie machen sich dabei oftmals keine Gedanken darüber, ob sie diese Fotos ohne besondere Vereinbarung mit dem Urheber nutzen dürfen. Wenn dann der Urheber oder ausschließliche Nutzungsberechtigte der Fotos Kenntnis von den eBay-Auktionen oder einer anderen Nutzung auf einer Internetseite, z.B. im Rahmen eines Online-Shops erhält, kommt es sehr häufig zu Abmahnungen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Vergütungsanspruch des Affiliates, Missbrauchseinwand und Beweislast

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Affiliate-System-Anbietern finden sich Klauseln, wonach eine Vergütung dann ausgeschlossen ist, wenn ein Missbrauch vorliege, also sozusagen künstlich Klicks ect. erzeugt wurden. Das LG Berlin hatte über eine Klage eines Affiliates zu entscheiden, der seine Provision gegenüber dem Betreiber des Affiliate-Systems einforderte (Urteil v. 15.10.2009 – Az. 28 O 321/08).

Der Betreiber verteidigte sich mit dem Argument, dass die Provisionen rechtsmissbräuchlich zustandegekommen seien und beruft sich auf die entsprechende Missbrauchsklausel. Das Gericht gab dem Betreiber Recht:

Der Kläger hat schon nicht dargelegt, in welchem Zeitraum welche provisionspflichtigen Vertragsschlüsse mit welchem Partner über seine Webseite geschlossen wurden. Auf seine entsprechende Darlegungslast wurde er bereits mit gerichtlicher Verfügung vom 3.9.2008 sowie in der mündlichen Verhandlung vom 25.6.2009 hingewiesen. Dennoch hat er den mit Schriftsatz vom 6.1.2009 angekündigten Auskunftsantrag in der mündlichen Verhandlung vom 5.10.2009 ausdrücklich zurückgenommen.

Insbesondere halte die Missbrauchsklausel in den Teilnahmebedingungen den Anforderungen des AGB-Rechts stand:

Die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Partners hängt nach § 5 Abs. 4 der vertraglich vereinbarten Teilnahmebedingungen der Beklagten unter anderem davon ab, dass kein Missbrauch vorliegt. Einen solchen Missbrauch durch den Kläger hat die Beklagte substantiiert dargelegt, dieser ist dem nicht substantiiert entgegen getreten. Der Kläger trägt jedoch nach der Regelung in § 5 Abs. 4 der Teilnahmebedingungen die Beweislast dafür, dass kein Missbrauch des affiliate-System der Beklagten vorliegt. Eine solche Beweislastregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gegenüber einem Unternehmer zulässig, da sie nach den Geboten von Treu und Glauben keine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 BGB darstellt. Der Kläger muss hier nur Umstände darlegen und beweisen, die zu seinem Geschäftsbereich gehören.

Aber selbst wenn dies nicht der Fall wäre, käme man nach den allgemeinen zivilprozessualen Regeln zu demselben Ergebnis:

Auch wenn man die allgemeinen Beweislastregeln anwenden würde, nach denen die Beklagte die Beweislast für einen Missbrauch als rechtsvernichtende Einwendung hätte, wäre der Kläger seiner sog. sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen. Das pauschale Bestreiten des Klägers der von der Beklagten vorgetragenen Missbrauchsumstände genügt seiner Darlegungslast nicht. Es hätte ihm vielmehr im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast oblegen, konkrete Umstände vorzutragen, die gegen einen Missbrauch sprechen. Der Kläger hat insofern nur Zeugenbeweis für den Umstand angeboten, dass er “sein Geschäft in der … Str. 54 in Hannover betreibt, wo mehrere Mitarbeiter an verschiedenen Rechnern ihrer Tätigkeit im Auftrag des Klägers nachgehen”. Dieses Beweisangebot ist im Hinblick auf den Streitgegenstand untauglich. Denn es geht hier ja gerade nicht um die Tätigkeit von Mitarbeitern des Klägers, sondern darum, dass über die Webseite des Klägers von Dritten Werbebanner angeklickt und dadurch Verträge  mit der … geschlossen werden. Es hätte daher dem Kläger zumindest oblegen, darzutun, wieso so viele Teilnehmer seine Webseite aufsuchten und von dort aus Telekommunikationsverträge schlossen, was angesichts seines Geschäftsfeldes – Autohandel – nicht nachvollziehbar ist. Zudem spricht offensichtlich für einen Missbrauch des Affiliate-Systems der Beklagten durch den Kläger, dass nach der Anlage B 5 jeweils mehrere Kunden von der gleichen IP-Adresse am gleichen Tag mit kurzem Abstand Verträge schlossen. Dies spricht für die Vermutung der Beklagten, dass der Kläger durch Call-Center Verträge vermittelt und diese dann selbst über die Webseite eingegeben ließ. Dies kann jedoch letztlich offenbleiben, da angesichts des mangelnden Vortrags des Klägers kein Beweis zu erheben war.

Pauschalpreis für Restaurierung eines Oldtimers

In seinem Urteil vom 3.6.2009 – Az. 3 U 23/09 – hat sich das OLG Celle mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen sich der Eigentümer eines Oldtimers gegenüber einem Restaurationsbetrieb auf eine Pauschalpreisvereinbarung in Bezug auf die durchzuführende Restauration berufen kann.

Der Kläger begehrt die Herausgabe eines Oldtimer-Fahrzeugs Mercedes Benz 250 SL Pagode. Widerklagend macht der Beklagte einen Werklohnanspruch aus abgetretenem Recht geltend. Diesen Beitrag weiterlesen »

LG Hamburg: Hohe Lizenzgebühr für Nutzung eines Hochzeitsbildes nicht-prominenter Personen zu Werbezwecken

Rechtsnormen: §§ 812 Abs. 1 Alt. 2, 818 Abs. 2 BGB; § 22 S. 1 KUG

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 28.05.2010 (Az. 324 O 690/09) entschieden, dass eine unbefugte Nutzung eines Hochzeitsbildes nicht-prominenter Personen zu Werbezwecken Ansprüche dieser auf Zahlung fiktiver Lizenzgebühren begründen, wobei sich die Gebührenhöhe nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu richten hat. Hierbei ist von entscheidender Bedeutung, ob sich die abgebildeten Personen zum Aufnahmezeitpunkt an einem öffentlich zugänglichen oder privaten Ort befinden. Diesen Beitrag weiterlesen »

BGH: „HappyDigits“ – AGB eines Kundenbindungs- und Rabattsystems und Datenschutz

Rechtsnormen: §§ 305, 307 BGB; §§ 4, 4a BDSG

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11.11.2009 (Az. VIII ZR 12/08) entschieden, dass eine Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten iSv §§ 4, 4a BDSG im Wege eines sogenannten „Opt-out“-Verfahrens dann zulässig ist, wenn der Betroffene durch eine durch den Druck hervorgehobene Aufforderung zum Streichen der Einwilligung aufgefordert wird. Allerdings kann dies nicht bei Datennutzung zur Werbung via sms oder E-Mail gelten. Diesen Beitrag weiterlesen »

BGH: Lindt-Goldhase – Markenschutz einer dreidimensionalen Marke

Der Bundesgerichtshof hat mit aktuellem Urteil vom 15. Juli 2010 (Az. I ZR 57/08) entschieden, dass eine Verwechselungsgefahr zwischen zwei Schokoladenhasen dann nicht verneint werden kann, wenn sich das zuständige Gericht den aus den einzelnen Bestandteilen zusammensetzenden Gesamteindruck der beiden Gestaltungen nicht zutreffend ermittelt. Insbesondere hat es die Ergebnisse einer Verkehrsbefragung rechtsfehlerfrei zu berücksichtigen.

Da bisher lediglich eine Pressemitteilung des BGH vorliegt, wird auf diese verwiesen (BGH, Pressemitteilung Nr. 150/2010).

Zum Sachverhalt: Diesen Beitrag weiterlesen »

OLG Frankfurt a.M.: documenta – zur Untersagung kommerzieller Führungen trotz Marktbeherrschung

Rechtsnormen: §§ 19, 20 GWB

Mit Urteil vom 04.05.2010 (Az. 11 U 70/09 (Kart)) hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden:

Die Trägergesellschaft der documenta in Kassel handelt nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund im Sinne der §§ 19, 20 GWB, wenn sie kommerziellen Veranstaltern von Bildungsreisen untersagt, mit deren Reiseleitern eigene Führungen von Reisegruppen durch die documenta-Ausstellungen durchzuführen. (Leitsatz des Gerichts) Diesen Beitrag weiterlesen »