Archiv für April 2008
Achtung Shopbetreiber: Geschmacksmusterverstoß
Nicht nur Marken- und Urheberrechte Dritter sind beim Verkauf von Waren über einen Onlineshop und Ebay zu beachten. Auch das Geschmacksmusterrecht kann durchaus Anlass zu Abmahnungen geben. So kann der Verkauf eines Elektronikartikels, der geschmacksmusterrechtlich geschützt ist, und von einem anderen Hersteller nachgeahmt wird, auch für den Verkäufer unangenehme Folgen im Sinne einer Abmahnung haben. Wenn es um bekannte Firmen geht, kann dies erhebliche Anwaltskosten nach sich ziehen. Uns sind Fälle bekannt, wonach ein Streitwert von 1 Mio. EUR zugrundegelegt wurde, was zu Anwaltskosten von über 5.000,00 EUR führt. Ob dieser Streitwert gerechtfertigt ist, steht dann allerdings auf einem anderen Blatt. Das Problem besteht für den Verkäufer darin, dass er oftmals unbewusst und ohne Vorsatz handelt, was jedoch die Haftung nicht ausschließt. Shopbetreibern ist daher besondere Vorsicht bei Importware anzuraten. Diese sollte von einem seriösen Händler stammen, der im Zweifel auch in Regress genommen werden kann. Außerdem sollte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine entsprechende Rückgriffsklausel enthalten sein, wonach versichert wird, dass die Ware frei von Rechten Dritter ist und eine Freistellung von evtl. Schadensersatzansprüchen erfolgt.
Abmahnung Ucalegon Ltd.
Die Fa. Ucalegon Ltd. lässt derzeit über ihren Rechtsanwalt Abmahnungen wegen angeblich unzulässiger Aussagen über deren Geschäftsgebahren versenden. Die Fa. Ucalegon Ltd. bietet Einträge für ein Produkt mit dem Namen “Gelbes Branchenbuch” an.
Die Rechtsprechung ist jedoch sehr liberal, was die freie Meinungsäußerungen angeht. Gerade Unternehmen, die in der Öffentlichkeit agieren, müssen sich harte Kritik gefallen lassen. Die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik wird erst sehr spät überschritten, wie sich aus uns vorliegenden Gerichtsentscheidungen ergibt. Wir beraten Sie im Falle einer Abmahnung, ob die Unterlassungserklärung (ggfs. in abgewandelter Form) abgegeben werden sollte und ob die geltend gemachten Abmahnungskosten zu zahlen sind.