E-Tail mahnt weiter ab
Die Fa. E-Tail nimmt derzeit weitere Abmahnungen von Ebayanbietern vor. Inhaltlich wird wie schon zuvor die nicht eingehaltene 1-Monatfrist im Rahmen der Widerrufsbelehrung bemängelt. Außerdem wird aber auch die Klausel “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” abgemahnt. E-Tail versucht zudem, die geltend gemachten Abmahnkosten gerichtlich durchzusetzen. Aus unserer Sicht besteht dafür keine Anspruchsgrundlage. Sobald uns eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, werden wir an dieser Stelle darüber berichten.
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