Rechtsanwalt Dr. Thorsten Graf berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in Angelegenheiten des Arbeitsrechts.

Sie vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der Erstellung und Prüfung des Arbeitsvertrags und Zeugnisses, bei Kündigung oder sonstigen Beendigungen des Arbeitsverhältnisses (Aufhebungsvertrag), bei Kündigungsschutzklagen, Arbeitszeugnissen und auch in Fragen des Datenschutzrechts.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Dann sollten Sie sich schnellstmöglich beraten lassen, da die Frist für die Kündigungsschutzklage nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung beträgt. Haben Sie Fragen zu einem Aufhebungs- oder Abfindungsvertrag? Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Wünschen Sie sich einen erfahrenen Anwalt als Berater?

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Dr. jur. Thorsten Graf